Zu Jahresbeginn sind die Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte (gem. § 40 Abs. 6 Satz 6 SGB XI) des GKV-Spitzenverbands in Kraft getreten. Hierdurch sollen Pflegebedürftige schneller über geeignete Pflege-/Hilfsmittel verfügen können, die passgenau auf die häusliche Pflegesituation abgestimmt sind.
Lernergebnis
Sie erhalten ein klares Bild davon, wie der neue Prozess der Empfehlung von Pflege-/Hilfsmitteln durch Pflegefachkräfte ambulanter Pflegedienste operativ idealerweise in die bestehenden Prozesse effektiv integriert werden kann.
Inhalte
Die Grundaussagen der GKV-Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte.
Die sinnvolle Integration der Empfehlung von Pflege-/Hilfsmitteln in bestehende Prozesse der Leistungserbringung (häusliche Pflege n. § 36 SGB XI, häusliche Krankenpflege n. § 37 SGB V, außerklinische Intensivpflege n. § 37c SGB V, Beratungseinsätze n. § 37 Absatz 3 SGB XI).
Die Liste der zur pflegerischen Empfehlung zugelassenen Pflege-/Hilfsmittel.
Strukturelle Einordnung der pflegerischen Empfehlung mit Blick auf die ärztliche Verordnung und der fachlichen Eignung der Empfehlenden.
Welche Pflege-/Hilfsmittel können in welchen Fällen mit welcher Intention von Pflegefachkräften im Rahmen ihrer Leistungserbringung zur häuslichen Versorgung empfohlen werden.
Der konkrete operative Ablauf des Antragsverfahrens inkl. Formularwesen.
Berufspolitische Einschätzung dieser Ausdehnung der ambulant-pflegerischen Beratungsauftrages.
Zielgruppe
Pflegedienstleitungen und Pflegefachkräfte in ambulanten Pflegediensten.
Kosten
100,00 Euro bzw. 90,00 Euro für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Caritas.
Veranstaltungsnummer
03.004.22