In den überarbeiteten Richtlinien zur Verordnung der Häuslichen Krankenpflege (HKP) wurde u. a. die Verordnungsmöglichkeit der "Wundversorgung neu gestaltet. Es sollen nur noch auf Wundversorgung spezialisierte Pflegedienste die Wundversorgung zu Hause übernehmen dürfen. Ab Januar 2022 darf ein spezialisierter Pflegedienst hierfür nur Pflegefachkräfte einsetzen, die u. a. eine Qualifizierung in Wundversorgung über mindestens 84 Unterrichtseinheiten (UE) absolviert haben.
Das "HKP-Modul" ergänzt den Workload der Weiterbildung "Wundexpert*in ICW" (56 UE) um weitere 28 UE, so dass sich Teilnehmer*innen ambulanter Pflegedienste mit dem notwendigen Stundenkontingent qualifizieren können.
Lernergebnisse:
Sie vertiefen die Lernergebnisse der Weiterbildung "Wundexpert*in ICW" und ergänzen Ihr Knowhow zu weiteren ausgewählten Themen der Versorgung chronischer, akuter und schlecht heilender Wunden:
Inhalte:
spezielle Wundversorgung
aktuelle Aspekte der lokalen Wundversorgung
Lymphtherapie bei Ulcus Cruris
Qualitätsmanagement
spezielle Wunddokumentation
Workload und Timeline:
Seminarblock 1: 15.-16.01.2024 (Präsenz)
Seminarblock 2: 30.-31.01.2024 (Online)
Klausur: 22.02.2024 (Präsenz)
Das "HKP-Modul" für die ambulante Pflege ist erfolgreich beendet, wenn regelmäßig an den Seminarblöcken teilgenommen und eine Klausur (15 Fragen) erfolgreich bestanden wurden.
Hinweis:
Das "HKP-Modul" kann auf die Weiterbildung "Fachtherapeut Wunde ICW" angerechnet werden.
Zielgruppe
Pflegefachkräfte in ambulanten Pflegediensten, die die Weiterbildung „Wundexpert*in ICW“ erfolgreich absolviert haben.
Kosten
670,00 € bzw. 630,00 € für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Caritas.
Veranstaltungsnummer
01.001.24