Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Das hat sowohl in der interessierten Öffentlichkeit als auch in der Fachwelt zu zahlreichen kontroversen Diskussionen geführt.
Schwerstkranke Menschen äußern oft den Wunsch, nicht mehr zu wollen und endlich sterben zu dürfen. Das erleben Mitarbeiter*innen aller Fachbereiche.
Wie können Pflegende, Begleitende und Betreuende in einer solchen Situation dennoch professionell und hilfreich handeln?
Lernergebnisse
Sie kennen den Stand der Diskussionen zum Thema "des assistierten Suizids" nach § 217 StGB aus politischer, konfessioneller sowie berufspolitischer Perspektive.
Sie setzten sich konstruktiv mit ihrer eigenen Haltung zum Thema Suizid auseinander.
Sie entwickeln Potentiale, um Menschen mit einem Todeswunsch zu begegnen.
Inhalte
Erfahrungsbezogener Austausch zum Thema.
Vorstellung zum Stand der Entwicklung des § 217 StGB in Bezug zum Umgang mit dem assistierten Suizid in Europa sowie eine Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Diskurse.
Förderung eines personenzentrierten Umgangs mit Menschen, die einen Wunsch nach assistiertem Suizid äußern.
Zielgruppe
Alle interessierten Mitarbeiter*innen in palliativen Arbeitskontexten.
Kosten
240,00 EUR bzw. 220,00 EUR für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Caritas.
Veranstaltungsnummer
08.004.24