Unkorrekte Einstufungen nach dem Pflegeversicherungs-Gesetz haben seit jeher existentielle Auswirkungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Für Pflegeeinrichtungen/Pflegedienste ist es daher unerlässlich - ja sogar überlebenswichtig - zu wissen, nach welchen genauen Kriterien ein gerechter (hoher) Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz II vergeben wird.
Die Teilnehmer*innen lernen die aktualisierten gesetzlichen Regelungen und die Ausführungsbestimmungen bezüglich der Begutachtung, die mit dem "neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff" eingeführt wurden, detailliert kennen. In Kenntnis der verbindlichen Vorgaben, die für Gutachter*innen entsprechend der Begutachtungs-Richtlinien (BRi) gelten, kann sich eine Einrichtung perfekt vorbereiten. Damit können die Teilnehmer*innen wichtige Sachverhalte präzise dokumentieren und die Begutachtungssituation kompetent beeinflussen. Die Referentin liefert selbstverständlich maßgeschneiderte Informationen zur praktischen Handhabung des pflegegrad-relevanten Punktbogens (BI).
In Trainingseinheiten werden die Teilnehmer*innen darauf vorbereitet, ihr Wissen über Kernelemente der aktuellen Begutachtungs-Richtlinien praktisch zu nutzen und fachkundige Vorbegutachtungen von Bewohner*innen und Kund*innen mit einem Ausschnitt aus dem Gutachtenformular durchzuführen.
Benefit für die Teilnehmer*innen
Sie sind informiert über die aktuellen Ausführungsbestimmungen (Richtlinien).
Sie finden sich in den Begutachtungs-Richtlinien sicher zurecht.
Sie kennen die richtlinienkonforme Punktevergabe bei den Fragen der sechs relevanten Module, zur Erlangung eines gerechten (hohen) Pflegegrades.
Sie wissen, wann ein Höherstufungsantrag in einen höheren Pflegegrad sinnvoll ist.
Sie können Begutachtungssituationen präzise vorbereiten und fachkompetent gestalten.
Sie klären praxisrelevante Fragen aus Ihrem Arbeitsbereich.
Sie profitieren gegenseitig von ihren Erfahrungen (Benchmarking-Effekt).
Inhalte
Warum überhaupt etwas zur Pflegegradbegutachtung lernen?
Vorstellen des Gutachtenformulars, insbesondere des Erhebungsbogens zur Berechnung des Pflegegrades.
Nur wenn bestimmte Vorgaben beim Versicherten erfüllt sind, werden (viele) Punkte vom Gutachterdienst vergeben.
Wie funktioniert das Punktesystem - das Ergebnis wird in fünf Pflegegrade abgebildet.
Besprechen ausgewählter Module: Schwerpunkt-Modul 5
Praxisorientierte Tipps zur Sicherstellung des Praxistransfers der Schulungsinhalte - die Überarbeitung von Dokumentationen und die einrichtungsinterne Pflegegradberechnung bei Bewohner*innen/Klinet*innen.
Methoden
Erwartungsabfrage
Impulsreferate (inkl. Visualisierung) mit Diskussion
strukturierter Erfahrungsaustausch
Training an Praxisbeispielen, Simulationstraining
Bearbeiten praxisrelevanter Fragen der Teilenhemr*innen.
Bitte mitbringen
Die Broschüre zu den Begutachtungs-Richtlinien (BRi) (beim MDS erhältlich unter https://www.mds-ev.de/richtlinien-publikationen/bestellbare-broschueren.html.
Verschiedenfarbige Textmarker
Kleine Klebezettel
Bitte vor dem Seminar erledigen
Bitte lesen Sie aufmerksam die Seiten 32 bis 80 in den BRi und notieren Sie darin Fragen usw.
Füllen Sie probeweise (gerne gemeinsam mit einer Kollegin) den BI-Gutachtenbogen von Punkt 2 bis einschließlich Punkt 5.1 (oder die übliche Pflegegradberechnung, die in Ihren Einrichtungen z. B. über einen EDV-Pflegegradrechner getätigt wird) zu einer Bewohner*in/einer Klient*in, die man höher einstufen möchte und bringen Sie diese zum Seminar mit.
Zielgruppe
Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen, Wohnbereichsleitungen, Pflegefachkräfte, QM-Beauftragte, sowie Interessierte in ambulanten und teil-/stationären Einrichtungen der Altenhilfe.
Kosten
460,00 EUR bzw. 440,00 EUR für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Caritas.
Veranstaltungsnummer
08.012.23