Arbeitslosigkeit & Schulden
Arbeitslosigkeit
Arbeit ist ein Menschenrecht und unmittelbarer Ausdruck der Würde des Menschen. Sie ist von hoher Bedeutung und erfüllt verschiedene Funktionen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft: Arbeit dient der Existenzsicherung, sie soll vor Armut schützen und soziale Sicherheit, zum Beispiel im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit, leisten. Arbeit fördert die Entwicklung individueller Identität und kann Sinn stiften. Durch Arbeit findet der Einzelne seinen Platz in der Gesellschaft, sie strukturiert den Alltag und stabilisiert die Persönlichkeit. Darüber hinaus schafft Arbeit soziale Teilhabe, trägt zur Partizipation und sozialen Integration bei.
Arbeitslosigkeit hingegen ist noch immer ein schambesetztes Thema.
Aufgrund der Bedeutung die Arbeit zukommt, kritisiert die Caritas die Verschärfung der Bedingungen bei den "arbeitsmarktpolitischen Instrumenten" wie Job-Perspektiven, Arbeitsgelegenheiten etc. Menschen mit Vermittlungshemmnissen werden auf diese Weise ausgegrenzt. Die Caritas setzt sich aktiv für einen solidarischen und integrativen Arbeitsmarkt ein. Darüber hinaus kritisiert die Caritas, dass die Gelder für Wiedereingliederungsmaßnahmen für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose gekürzt wurden.
Die Caritas selber berät und unterstützt Träger von Arbeitsprojekten, sie erarbeitet Finanzierungskonzepte und bereitet Verhandlungen mit Kostenträgern und anderen beteiligten Stellen vor. Die Caritas konzipiert, organisiert und führt aber auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Träger durch.
Als Ziel verfolgt die Caritas die Sicherung und den Ausbau von Projekten im Rahmen der Gesundheit und Sozialwirtschaft mit Hilfe des Projektes "Gut kombiniert". Im gleichen Bereich unterstützt sie die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Schulden
Ver- und Überschuldung ist oftmals das Resultat aus anderen Problemlagen. Umgekehrt sind aber auch gesundheitliche Probleme, Sucht oder Vereinsamung Folgen einer Ver- oder Überschuldungssituation.
Die Zahl der Schuldner in unserem Land nimmt zu. Entsprechend wird das Angebot der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Bistum Essen gut angenommen.
Die Caritas ist allerdings nicht mehr in der Lage, mit den vorhandenen Kapazitäten Entschuldungs-prozesse zeitnah einzuleiten. Ver- und überschuldete Personen und Haushalte müssen oft bis zu drei bis sechs Monate auf einen Beratungstermin warten. Aufgrund dessen fordert die Caritas mehr Beratungs-angebote für Schuldner.
Im Ruhrbistum bestehen sechs Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen: In Bochum, Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen, Wattenscheid und eine integrierte Schuldnerberatungsstelle in Gelsenkirchen.
Neben der persönlichen Individual- oder Gruppen-Beratung, besteht als neue Möglichkeit die der Onlineberatung. Diese soll besonders jüngere Menschen mit Schulden- oder Insolvenzproblemen ansprechen.
Die Erfahrungen mit den bisher drei Online-Beratungsstellen dieses Bereichs im Bistum Essen sind sehr positiv. Das Angebot besteht seit 2010 und wird gut angenommen. Es ist zu wünschen, dass die anderen Schuldnerberatungsstellen der verbandlichen Caritas, sich bereit finden, ebenfalls Onlineberatung anzubieten.
Ebenfalls im Jahr 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (P-Konto), welches sich bereits bewährt hat, eingeführt. Es garantiert dem Schuldner einen monatlichen Grundbetrag, der nicht gepfändet werden kann, und so seine materielle Existenzsicherung gewährleistet.
Die Caritas fordert für die Zukunft, dass eine gesetzliche Regelung erlassen wird, nach der jeder Schuldner die Möglichkeit erhält ein eigenes Girokonto zu führen. Darüber hinaus fordert sie, dass die Schuldnerberatung kostenfrei bleibt.
Der Diözesanverband bietet eine Fachberatung, die Träger von Beratungsstellen bei anstehenden Problemen berät und unterstützt. Er erarbeitet Finanzierungskonzepte und bereitet Verhandlungen mit Kostenträgern und anderen zu beteiligenden Stellen vor. Darüber hinaus bildet er Mitarbeiter von Schuldnerberatungsstellen fort.