Stabsstellen
Die Stabsstelle Information & Kommunikation versteht sich als Dienstleisterin für den Bistumsverband, aber auch für Orts- und Fachverbände und verstärkt das positive Image der Caritas in der Öffentlichkeit.
Die Caritas übernimmt Anwaltschaft für Menschen in Not und für Benachteiligte, sie ist Stimme für diese Menschen und zeigt Missstände und Fehlentwicklungen in der Sozialpolitik auf. Die Öffentlichkeitsarbeit ist Teil dieser politischen Arbeit, indem sie Sozialpolitik kritisch, kommentierend begleitet. Sie publiziert gute Beispiele von sozialem Engagement, modellhafte Projekte und kreative Ideen aus den Orts-, den Fachverbänden und Einrichtungen.
Darüber hinaus berichtet sie über Aktionen und Aktivitäten der haupt- und ehrenamtlichen Caritas. Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit sind Presse-Infos, persönliche Kontakte zu den Redaktionen im Ruhrbistum und die Redaktion der caritaseigenen Medien Caritas in NRW, Sozialcourage sowie unsere Website und Social Media Kanäle, Facebook, Twitter (@CaritasEssen), Youtube und Instagram. Auch die Publikation des jährlichen Tätigkeitsberichtes des Verbandes zählt zu den Aufgaben der Stabsstelle. Sie gibt in unregelmäßigen Abständen den LobbyLetter heraus, der Führungskräfte in der Caritas im Bistum Essen über sozialpolitische Hintergründe, Fördermöglichkeiten und Projekte informiert. Sie ist vernetzt und greift auf die Expertise des Verbandes im eigenen Haus und bistumsweit zu. Auf NRW-Ebene ist die Öffentlichkeitsarbeit im Redaktionsteam der Zeitschrift "Caritas in NRW" und weiteren koordinierenden Gremien präsent.
Auf Anfragen von Journalisten vermittelt die Stabsstelle Kontakte zu Experten/-innen und Klienten/-innen und beantwortet Fragen zu sozialpolitischen Themen. Die meisten der zehn Orts-Caritasverbände im Ruhrbistum verfügen über Mitarbeiter/-innen, deren Aufgabe zumindest teilweise in der Öffentlichkeitsarbeit besteht. Die Stabsstelle beim Diözesan Caritasverband organisiert den fachlichen Austausch und koordiniert gemeinsame Aktionen.
Auf der Bundes- und Landesebene beteiligt sich die Stabsstelle Kommunikation an Kampagnen (z. B. dem Caritas-Jahresthema). Gemeinsam mit Partnern in den Ortsverbänden realisiert sie Aktionen und begleitet diese publizistisch. Bei internationalen Katastrophen ruft die Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsam mit Caritas International, zu Spenden auf.
Die Stabsstelle des Vorstandsreferats und der LAG-Koordination unterstützt den Vorstand und übernimmt koordinierende Aufgaben für den Diözesan-Caritasverband in den Gremien der Caritas NRW
Sie bereitet die Sitzungen der Caritas in NRW vor, führt die Protokollführung in den Gremiensitzungen des Diözesan-Caritasverbandes wie der Vorständekonferenz, der Delegiertenversammlung oder dem Caritasrat durch und ist für die Durchführung interner Abstimmungsprozesse verantwortlich. Das Vorstandsreferat erarbeitet und bearbeitet spezifische Fragestellungen als Grundlage für die Arbeit und Entscheidungsfindung des Vorstands.
Darüber hinaus koordiniert die Stabsstelle Beiträge, wie Stellungnahmen oder Positionspapiere des Diözesan-Caritasverbandes, für die Caritas in NRW und bereitet diese für die Gremien der Freien Wohlfahrtspflege in NRW (LAG FW NRW) vor. Sie vertritt den Diözesan-Vorstand stellvertretend in der Landesarbeitsgemeinschaft.
Des Weiteren übernimmt die Stabsstelle die Protokollführung in den Gremiensitzungen des Diözesan-Caritasverbandes, wie der Vorstandssitzung, dem Caritasrat, der Vorständekonferenz der Ortscaritasverbände und der Delegiertenversammlung. Hierbei ist sie im Namen des Vorstandes für die inhaltliche Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Koordination zuständig.
Zusätzlich ist die Stabsstelle eigenverantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung organisatorischer und inhaltlicher Aufgaben und Projekte im Rahmen der Organisations- und Personalentwicklung sowie des Qualitätsmanagements des Vorstands zuständig. Dabei koordiniert sie im Auftrag des Vorstands die anderen Stabsstellen.
Die Mitglieder des Verbandes und die Fachabteilungen bei der Akquise von Fördermitteln unterstützt eine Referentin für die Bereiche Fördermittelberatung und Nachhaltigkeit/ Klimaschutz.
Sie steht Antragstellern von der Projektidee bis zur Antragsformulierung beratend zur Seite. Außerdem informiert sie die Mitglieder über neue Entwicklungen in der Förderlandschaft und steht im Austausch mit den anderen Fördermittelberatern und dem Deutschen Caritasverband.
Wichtige Informationen werden im LobbyLetter des Caritasverbandes für das Bistum Essen veröffentlicht. Neben der Fördermittelberatung unterstützt sie auch Fundraising-Projekte. Als wichtiges Instrument wird auch die Caritas-Stiftung im Bistum Essen verstärkt in den Fokus genommen.
Die Stabsstelle Recht berät und betreut die angeschlossenen Ortscaritasverbände, Krankenhäuser sowie Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe vornehmlich in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen.
Der Stabsstelle obliegt die Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten des Verbandes; so sind die Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Ansprechpartnerinnen für den Vorstand, die Geschäftsführung sowie für die Fachreferenten des Verbandes. Die Schwerpunkte der Stabsstelle Recht liegen im Vereins- und Verbandsrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht.
Im Rahmen des Vereins- und Verbandsrechts gehören beispielsweise die Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen sowie die Prüfung von Satzungsänderungen zu den Aufgaben. Die arbeitsrechtliche Beratung der Mitglieder erfolgt seitens zu sämtlichen Fragestellungen eines Arbeitsverhältnisses, von dessen Begründung bis zur Beendigung. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Fragestellungen im Zusammenhang mit den kirchenspezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen, den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) sowie den kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen nach Maßgabe der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
In sozialrechtlicher Hinsicht berät die Stabsstelle Recht die Verbände und Einrichtungen u.a. zu den Rahmenverträgen nach den Sozialgesetzbüchern V, VIII, XI und XII, welche die Freie Wohlfahrtspflege NRW mit den Kostenträgern abgeschlossen haben. Die Mitgliedseinrichtungen werden ebenso bei Fragestellungen zum Forderungsmanagement, der Heimfinanzierung nach bundes- und landesrechtlichen Vorgaben sowie dem speziellen Ordnungsrecht (z.B. Wohn- und Teilhabegesetz NRW) unterstützt. Die Stabsstelle vertritt die Interessen des Verbandes u.a. im Rechtsausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dem Unterausschuss, der die Musterverträge zwischen den Leistungsanbietern und Empfängern von ambulanten und stationären Pflege- und Betreuungsleistungen für den gesamten Bereich der Freien Wohlfahrtspflege erarbeitet und der Clearingstelle für leistungsrechtliche Fragen der caritativen ambulanten Pflege in NRW.
Die Mitgliedseinrichtungen und Dienste, die dem Caritasverband für das Bistum Essen angehören, tragen die Verantwortung für das körperliche und seelische Wohl der ihnen anvertrauten Menschen. Die Einrichtungen und Dienste sollen für diese Menschen und ihre Mitarbeiter*innen sichere Orte sein. Teil dieser Verantwortung ist eine vorbeugende Arbeit und die gemeinsame Erarbeitung einer „Kultur der Achtsamkeit“. Diese Kultur verpflichtet Mitarbeitende und uns anvertraute Menschen, persönliche Grenzen zu respektieren und zu wahren, achtsam mit Nähe und Distanz umzugehen und einander mit Respekt zu begegnen. Die Stabsstelle bietet den Mitgliedern des Caritas-Netzwerkes im Bistum Essen Beratung und Unterstützung in folgenden Bereichen/Belangen an: Bei der Erstellung institutioneller Schutzkonzepte, bei der Vernetzung von Akteuren und bei der Verbesserung der Struktur- und Prozessqualität.
In einem Fall von sexualisierter Gewalt in einer Mitgliedseinrichtung, bleiben die Träger in der Verantwortung für das weitere Vorgehen. Die Stabsstelle Prävention & Intervention des Caritasverbandes für das Bistum Essen ist Ansprechpartner/in und unterstützt auf Wunsch den Träger in konkreten Fällen bei der Bearbeitung. Dabei nimmt die Stabsstelle vor allem die Perspektive der Menschen ein, die eine Grenzverletzung erleiden mussten oder Opfer sexualisierter Gewalt wurden.
Der Caritasverband für das Bistum Essen hat sich als eigener Rechtsträger ebenfalls dazu verpflichtet alles zu tun, um sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen zu verhindern. Dabei wird er durch die ihm angegliederte Stabsstelle und seine Präventionsfachkraft unterstützt.
Das blended learning ist ein gemeinsames Angebot der Caritasverbände für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln, Paderborn und Münster in den Themenfeldern:
•Prävention (sexualisierter) Gewalt in Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe
•Kinder, Jugend- und Familienhilfe
•Verwaltung und Service
Informationen zum Blended Learning Angebot Prävention von (sexualisierter) Gewalt
Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewaltprävention