Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie auf Basis einer eigenen Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen wurde. In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder jeder Kommission gefasst werden.
Ausführliche Informationen zum Gremium Arbeitsrechtliche Kommission
Informationen zu den Wahlen der Arbeitsrechtlichen Kommission 2025
Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes endet am 31. Dezember 2025. Die Wahl der Vertreter(innen) der Dienstgeber- und Mitarbeitervertretungen muss bis zum 31. Oktober 2025 abgeschlossen sein. Die Durchführung der Wahl für die Dienstgeberseite sowie für die Mitarbeiterseite erfolgt in jeder Diözese durch den Wahlvorstand.