Informationen zu den Wahlen der Arbeitsrechtlichen Kommissionen
Hinweise für die Mitarbeitervertretungen
Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes endet am 31. Dezember 2020. Die Wahl der Vertreter(innen) der Dienstnehmer in die Bundes- und Regionalkommission muss bis zum 31. Oktober 2020 abgeschlossen sein. Die Durchführung der Wahl für die Dienstnehmerseite erfolgt in jeder Diözese durch den Wahlvorstand. Seitens des Diözesan Caritasverbandes Essen sind, Dara Franjic, Martina Lorra und Roland Sobolewski in den Wahlvorstand für den Bereich der Diözese Essen berufen. Die konstituierende Sitzung fand am 29.06.2020 statt.
Den Wahlaufruf für die Mitarbeitervertreter und die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission (relevant sind die Seiten 18ff) sowie die Liste der Mitarbeitervertretungen finden Sie hier.
Hinweise für die Dienstgeberseite
Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes endet am 31. Dezember 2020. Die Wahl der Vertreter(innen) der Dienstgeber in die Regionalkommission muss bis zum 31. Oktober 2020 abgeschlossen sein. Die Durchführung der Wahl für die Dienstgeberseite erfolgt in jeder Diözese durch den Wahlvorstand. Mit konstituierender Sitzung vom 23. Juni 2020 sind seitens des Diözesan Caritasverbandes Essen, Anika Kottmann, Tapio Knüvener und Simone Bernhardt in den Wahlvorstand für den Bereich der Diözese Essen berufen. Den Wahlaufruf der Dienstgeber, die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission (relevant sind die Seiten 1 bis 17) sowie die Liste der wahlberechtigten Rechtsträger finden Sie hier.