Caritas Wahlvorstände von Dienstgeber- sowie Dienstnehmerseite bestimmt
In der Diözese Passau haben die Dienstnehmer und Dienstgeberseite ihren jeweiligen Wahlvorstand bzw. Wahlausschuss bestimmt. Nun rufen sie ihre Mitglieder zur Wahl auf. Dazu zählen alle Träger von Einrichtungen in der Diözese Passau, die die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes anwenden.
Wahlvorstände der Dienstgeberseite:
Miriam Biber (Justiziarin DiCV), Ingrid Aldozo-Entholzner (Abteilungsleitung Gemeindecaritas und Grundsatzfragen DiCV), Stefan Seiderer (Fachbereichsleitung Personalabrechnung DiCV)
Wahlausschuss der Dienstnehmerseite:
Thorsten Wagner (Vorsitzender G-MAV des DiCV und stellv. Vorstand der DiAG-B), Werner Haider (DiAG-B), Tobias Bassl (DiAG-B)
Der Vorstand des Caritasverband für die Diözese Passau e.V. dankt dem Wahlvorstand und Wahlausschuss jetzt schon für ihr Engagement und wünscht eine erfolgreiche Wahl 2016.
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie mit Anerkennung der katholischen Bischöfe und auf Basis einer eigenen Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen wurde. In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeber-Seite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden. Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen. Sie hat einen Vorsitzenden und wird von Leitungsausschüssen jeder Seite geleitet.