Hohe Mietausfälle ab Januar 2020 befürchten die katholischen Wohn-Einrichtungen der Behindertenhilfe im Ruhrgebiet, weil knapp die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner ihre Anträge auf Grundsicherung nicht rechtzeitig gestellt hat.
Im Zuge der Umsetzung der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die Miete ab Januar nicht mehr von den Landschaftsverbänden an die Träger der Wohneinrichtungen überwiesen, sondern jeder einzelne Bewohner erhält Grundsicherung, aus der er seine Miete und die übrigen Lebenshaltungskosten eigenständig bestreitet. Darüber hinaus erhält er vom Landschaftsverband Eingliederungshilfe für seinen persönlichen Assistenzbedarf.
Da die Einrichtungen ihre Bewohner zwar informieren und erinnern, die Klienten und ihre gesetzlichen Betreuer aber selbst ihre Ansprüche gegenüber dem Sozialamt durchsetzen müssen, geht die Antragsstellung bei vielen schleppend voran. So waren zum Beispiel erst 55 Prozent der Klienten des Sozialwerks St. Georg im Ruhrgebiet bis zum 25. November von den Ämtern für Grundsicherung angeschrieben worden und hatten daraufhin ihre Anträge gestellt.
"Wenn ein Bewohner oder sein Betreuer den Antrag erst am 2. Januar stellt, erhält er für den laufenden Monat bereits keine Grundsicherung und kann seine Miete nicht überweisen", erklärt Martin Peis, Abteilungsleiter Senioren, Gesundheit und Soziales im Caritasverband für das Bistum Essen, "das wirtschaftliche Risiko und Mietausfallwagnis tragen allein unsere Einrichtungen, weil die Politik es versäumt hat, eine Regelung darüber zu treffen, welche Institution für Ausfälle bürgen soll." Deshalb plädiere die Caritas dafür, die Landschaftsverbände an den Risikokosten zu beteiligen.
Pressemitteilung
Essen
Bundesteilhabegesetz: Träger von Wohn-Einrichtungen bürgen allein für Mietausfälle ab Januar
Erschienen am:
10.12.2019
Herausgeber:
Caritasverband für das Bistum Essen e.V.
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45127 Essen
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