Schwerstkranke Menschen äußern oft den Wunsch, nicht mehr zu wollen und endlich sterben zu dürfen. Die Ursachen für diese Äußerungen sind vielfältig, wie auch die Möglichkeiten einer achtsamen Begleitung. In diesem Seminar werden zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Suizidassistenz aber auch den Möglichkeiten zur Stärkung der Autonomie der Betroffenen vorgestellt Darauf aufbauend werden gemeinsam Potentiale entwickelt, wie unter Berücksichtigung einer achtsamen Kommunikation, fürsorglichen und resonanzorientierten Begleitung den Todeswünschen begegnet werden kann.
Lernergebnisse:
Sie kennen den aktuellen Stand der Diskussionen zum Thema "assistierter Suizid" nach § 217 StGB aus politischer, konfessioneller sowie berufspolitischer Perspektive.
Sie haben sich konstruktiv mit Ihrer eigenen Haltung zum Thema Suizidassistenz auseinandergesetzt.
Sie entwickeln Möglichkeiten, um Menschen mit einem Todeswunsch einfühlsam und respektvoll zu begegnen.
Sie verfügen über Strategien zur achtsamen Kommunikation im Umgang mit Todeswünschen.
Inhalte:
Vorstellung zum Stand der Entwicklung des § 217 StGB in Bezug zum Umgang mit dem assistierten Suizid sowie die Auseinandersetzung mit dem bestehenden gesellschaftspolitischen Diskurs.
Förderung eines fürsorglichen und personenzentrierten Umgangs mit Menschen, die ihre Leiderfahrungen nicht mehr ertragen können.
Techniken der achtsamen Kommunikation im Kontext von Todeswünschen.
Grundlagen und Anwendung der resonanzorientierten Begleitung in der Palliativversorgung.
Erfahrungsbezogener Austausch zum Thema.
Zielgruppe
Alle interessierten Mitarbeiter*innen in der stationären, teilstationären und ambulanten Alten- und Krankenhilfe.
Kosten
245,00 EUR bzw. 225,00 EUR für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Caritas.
Veranstaltungsnummer
08.007.25