Das Aufgabenportfolio von Pflegefachkräften erfordert gleichermaßen komplexe pflegepraktische und pflegewissenschaftliche sowie personale Kompetenzen, damit sie den individuellen Pflegebedarf ermitteln, die pflegerische Unterstützung planen, umsetzen und prozesshaft steuern können.
Geleitet wird dieser Prozess durch die konsequente Ausrichtung an übergeordneten Pflegezielen wie zum Beispiel der Ressourcenorientierung oder der Personorientierung.
Damit dies gelingt, ist eine gewissenhafte Pflegeprozesssteuerung notwendig. Sie bezeichnet die geplante und koordinierte Durchführung aller Pflegemaßnahmen, basierend auf den individuellen Bedürfnissen des pflegebedürftigen Menschen.
Eine effektive Pflegeprozesssteuerung stellt sicher, dass jeder Schritt systematisch und personzentriert durchgeführt und der Pflegeplan kontinuierlich überprüft und angepasst wird.
Hinzu kommt der Einfluss des im Juli 2023 eingeführten neuen Instruments zur Personalbemessung. Hierin entsprechen Pflegefachkräfte dem sogenannten Qualifikationsniveau 4 (QN 4) und deren Aufgaben lassen sich im derzeit gültigen Pflegeberufegesetz (PflBG) ablesen. Dort trägt der § 4 die Überschrift "Vorbehaltene Tätigkeiten". Demnach sind laut Absatz 2 diese Tätigkeiten ausschließlich Pflegefachkräften vorbehalten.
• Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs.
• Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses.
• Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.
Doch wie können Pflegefachkräfte die zentralen Elemente der Pflegeprozesssteuerung in der Praxis leben?
Lernergebnisse:
Sie verstehen die Pflegeprozesssteuerung und wissen wie diese in der Praxis gelebt werden kann.
Sie sind handlungssicher in den zentralen Rahmenbedingungen für die Pflege in der stationären Altenhilfe (Strukturmodell, Begutachtungsinstrument, Expertenstandards, interne und externe Qualitätsprüfung).
Sie sind sicher bei der Beurteilung und Kompensation "pflegeinstabiler Situationen" der pflegebedürftigen Menschen.
Sie reflektieren und verbessern Ihre Anleitungskompetenzen zur sach- und fachgerechten Durchführung sowie zur Delegation von grund- und behandlungspflegerischen Tätigkeiten an nachgeordnete Mitarbeitende (QN3 und QN2, Auszubildende und Praktikanten).
Inhalte:
• Vorbehaltene Aufgaben der Pflegefachkraft nach §4 Pflegeberufegesetz (PflBG)
• Update zu den Begutachtungsrichtlinien zur Pflegebedürftigkeit (BRi)
• Update zum Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
• Update zu den Expertenstandards in der Pflege
• Update zur internen Qualitätsprüfung: Erhebung der Indikatoren
• Update zur externen Qualitätsprüfung: Inhalte und Pflegefachgespräch
• Konzept zur praktischen Umsetzung einer effektiven Pflegeprozesssteuerung
Methoden:
Vortrag/Präsentation, praktische Übungen, Diskussion/Gespräch, Arbeit in Kleingruppen.
Zielgruppe
Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitungen in Einrichtungen der stationären Altenhilfe mit soliden Kenntnissen der Begutachtungsrichtlinien, des Strukturmodells, der Expertenstandards, sowie der in- und externen Qualitätsprüfung.
Kosten
450,00 € bzw. 410,00 € für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Caritas.
Veranstaltungsnummer
08.008.26