1. Soziale Beratung garantieren
Die gesetzlich geregelte Finanzierung der Allgemeinen Sozialen Beratung (ASB) durch die Kommunen ist im Rahmen der Daseinsvorsorge als Pflichtleistung notwendig. Die Finanzierung der ASB der Daseinsvorsorge als Pflichtleistung notwendig. Die Finanzierung der ASB ist als Leistung in den Sozialgesetzbüchern zu verankern.
2.Integration von Langzeitarbeitslosen
Es muss gesetzlich geregelt werden, dass die Leistungen zur Eingliederung und beruflichen Teilhabe von langzeitarbeitslosen Menschen aus Bundesmitteln, die an die Jobcenter gegeben werden, auch dazu verwendet werden, jede arbeitslose Person verlässlich und nachhaltig in der Arbeitsmarktintegration zu fördern. Die Sozialen Betriebe in freier Trägerschaft, die die beruflichen Fördermaßnahmen in der Praxis umsetzen, benötigen eine institutionelle Förderung.
3. Kindertageseinrichtungen
Auf Bundesebene müssen verbindliche Mindeststandards geschaffen werden, die sich an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien ausrichten. Bildung und Förderung von Kindern ist über alle soziokulturellen Unterschiede hinweg zu gewährleisten. Die Träger von Kindertageseinrichtungen müssen auch vom Bund direkt oder im Weg über die Länder und Kommunen unterstützt werden, um ihrer Verantwortung verlässlich nachkommen zu können.
4. Fachkräftemangel
Zur Lösung des gravierenden Fachkräftemangels in der Sozialwirtschaft und des Gesundheitswesens bedarf es vieler unterschiedlicher Maßnahmen. Eine bundesweite Rahmenvorgabe könnte den bestehenden Flickenteppich von unterschiedlichen Anerkennungs-, Qualifizierungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten in dem Feld sozialer Arbeit und den Gesundheitsberufen harmonisieren. Notwendig ist auch ein deutlicher Ausbau von Ausbildungs- und Studienplätzen, sowie die Erweiterung der Ausbildungsmodelle (duales Studium und berufsbegleitende Ausbildung). Duale Studiengänge müssen durch die Kostenträger refinanziert werden.
5. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Inklusion ermöglicht die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft ermöglicht - unabhängig von individuellen Fähigkeiten, sozialer Herkunft oder anderen Merkmalen. Sie fördert Chancengleichheit, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und nutzt die Vielfalt als Bereicherung.
Ein inklusives Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (IKJHG) braucht klare Schnittstellenregelungen, verbindliche Qualitätsstandards und eine ausreichende Finanzierung.
6. Behindertenhilfe
Die konsequente Umsetzung der Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention ist voranzutreiben, um Menschen mit Behinderung eine stärkere Partizipation zu ermöglichen. Das schließt einen inklusiven Arbeitsmarkt und die Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ein. Der Bundesgesetzgeber muss finanzielle Verantwortung bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) übernehmen.
7. Zukunft der Altenpflege
Die Pflegeversicherung in Deutschland stößt an ihre Grenzen, erforderlich ist eine Reform der Finanzierung, etwa durch eine Pflegebürgerversicherung oder steuerfinanzierte Modelle. Gleichzeitig müssen Arbeitsbedingungen durch mehr Personal verbessert werden, die ambulante Pflege und die Tagespflege für Senioren gestärkt und technologische Innovationen gefördert werden, um Pflegekräfte zu entlasten. Präventive und rehabilitative Maßnahmen können helfen, Pflegebedürftigkeit zu verhindern, hinauszuzögern oder zu reduzieren. Eine bessere Vernetzung von Pflege- und Gesundheitsstrukturen verbessert die Versorgung insgesamt. Eine nachhaltige Pflegepolitik kann nur gelingen, wenn sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird.
8. Migration/Integration
Asylverfahren sollten zügig und rechtssicher durchgeführt werden. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ist ein effektives Instrument, das faire und effiziente Verfahren unterstützt und besondere Schutzbedarfe identifiziert, sie muss bedarfsorientiert gesichert werden. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltstitel bleiben oft für lange Zeit mit Abschiebeangst in Sammelunterkünften. Das erschwert die Integration enorm und schlägt auf die psychische Gesundheit. Unfreiheit, Unsicherheit, Angst und Isolation machen den Betroffenen schwer zu schaffen. Menschen mit Kettenduldungen muss eine dauerhafte und sichere Bleibeperspektive gewährleistet werden. Abschiebungen von Auszubildenden und ihren Familien dürfen nicht weiter stattfinden.
9. Wohnraumversorgung
Bezahlbarer öffentlicher Wohnraum steht in NRW gerade in den Ballungsgebieten zu selten zur Verfügung. Dies belastet insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und Menschen mit besonderem Wohnbedarf wie Ältere und Menschen mit Behinderungen. Es braucht mehr finanzielle Anreize zur Schaffung von Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen und Menschen mit Behinderungen.
10. Krankenhausversorgung
Die jüngsten Reformen im Krankenhausbereich bedrohen die flächendeckende Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Dies führt zu Versorgungslücken, erschwert den Zugang zu medizinischen Leistungen und gefährdet besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen. Gleichzeitig stellt die Unterfinanzierung der Krankenhäuser eine akute Gefahr für die Qualität und die Sicherheit der Gesundheitsversorgung dar.
11. Gewaltschutz und Prävention
Geschlechtsspezifische, häusliche und sexualisierte Gewalt ist ein großes gesellschaftliches Problem. Diese Gewaltphänomene haben viele Facetten und richten sich überwiegend gegen Mädchen und Frauen. Um Beratung und wirksamen Schutz für Betroffene sicherzustellen, braucht es eine politische und gesellschaftliche Strategie und eine bedarfsorientierte Finanzierung.