Barrierefreiheit
Der Caritasverband für das Bistum Essen e.V. setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Den Fortschritt dokumentieren wir halbjährlich mit einer aktualisierten Barrierefreiheitserklärung. Wir planen, sämtliche Barrieren bis Ende Juni 2026 zu beseitigen.
Ausnahmen: Pressemitteilungen ab dem Jahr 2024 und älter sowie der Rechenschaftsbericht 2023/2024 (pdf-Datei). Darüber hinaus befindet sich ein Erklärvideo zur Caritas unter dem Menüpunkt "Über uns", das keine Untertitel enthält. Auf einzelnen Webseiten sind nicht barrierefreie pdf-Dateien hinterlegt.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.caritas-essen.de/ veröffentlichten Webseiten des Caritasverbandes für das Bistum Essen e.V..
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten, Nicht-Web-Dokumenten und Software für Menschen mit Behinderungen sicherstellen sollen und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
• Bilder ohne Beschreibung: Auf einigen Seiten gibt es Bilder, die keine erklärenden Texte haben. Das macht es für Menschen, die Screenreader verwenden, schwer, die Bilder zu verstehen.
• Links ohne Text: Manche Links haben keinen Text, sodass nicht klar ist, wohin sie führen.
• Schlechter Kontrast: Bei einigen Texten ist der Farbunterschied zwischen Text und Hintergrund zu gering, was das Lesen erschwert.
• Unbeschriftete Rahmen (iframes): Auf manchen Seiten gibt es eingebettete Inhalte (wie Videos oder Karten), die keine Beschriftung haben. Das erschwert die Navigation für Screenreader-Nutzer.
• Unbeschriftete Formularfelder: Bei einigen Formularen sind die Eingabefelder nicht mit einer Beschreibung versehen, was die Bedienung erschwert.
• Unbeschriftete Buttons: Manche Buttons haben keine Beschriftung, sodass nicht klar ist, was sie bewirken.
• Unklare Überschriften: Es gibt Überschriften, die keine Beschriftung haben oder für Screenreader versteckt sind, was die Orientierung erschwert.
• Falsche oder ungültige technische Angaben: Einige technische Angaben (wie spezielle Attribute) sind fehlerhaft, was dazu führt, dass Screenreader sie nicht richtig erkennen.
• Fehlende Struktur bei Elementen: Manche Bereiche sind nicht richtig aufgebaut, sodass Screenreader-Nutzer verwirrt sein könnten, weil erwartete Inhalte fehlen.
• Verborgene Elemente, die fokussiert werden können: Es gibt Elemente, die versteckt sein sollten, aber trotzdem ausgewählt werden können, was verwirrend sein kann.
• Links nicht erkennbar: Auf einigen Seiten sind Links nicht deutlich vom umgebenden Text unterscheidbar.
• Doppelte IDs: Manche Elemente haben die gleiche technische Kennung (ID), was die Navigation für Screenreader erschwert.
• Listen mit falschen Elementen: Es gibt Listen, die Elemente enthalten, die dort nicht hingehören, was die korrekte Darstellung für Hilfstechnologien beeinträchtigt.
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt und mittels einer KI in allgemeinverständliche Sprache übersetzt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung von www.caritas-essen.de bzw.www.caritas-stiftung.de zu sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten außergerichtlich. Weitere Informationen, auch zum barrierefreien Antrag, finden Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de/
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 25. Juni 2025 überprüft und aktualisiert.