Wohnungslosigkeit
In der Wohnungslosenhilfe besteht die Maxime "Ambulante Hilfe vor stationärer Hilfe", letztere bleiben aber weiterhin notwendig, ebenso wie die Vernetzung beider Angebote.
Die drastische Zunahme junger Menschen (18 - 25 Jahre), die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, erfordert konzeptionelle Veränderungen. Der Bereich Prävention - Verhinderung und Vermeidung von Wohnungslosigkeit - gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Die Aufgaben der Caritas für das Bistum Essen bestehen darin Konzeptionen in der Wohnungslosenhilfe zu erarbeiten und Leistungen und Standards festzulegen. Träger ambulanter, teilstationärer und stationärer Einrichtungen werden bei Problemen beraten und unterstützt, Finanzierungskonzepte werden erarbeitet. Die Caritas berät und unterstützt aber auch bei der Umsetzung der Qualitätsleitlinien.
Ambulante, stationäre und teilstationäre Hilfen für Wohnungslose im Bistum Essen:
3 Fachberatungsstellen der Wohnungslosenhilfe
3 Stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
2 Arbeits- und Beschäftigungsprojekte
2 Einrichtungen Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten)
2 Begegnungsstätten/Teestuben