Ambulante Hilfen zur Erziehung
Zudem kommen noch individuell entwickelte Hilfen, die hier nicht alle beschrieben werden können. Eine neuere Entwicklung ist jedoch das HaushaltsOrganisationsTraining®.
Ambulante Hilfen wurden entwickelt Kindern, Jugendlichen, Eltern oder der Gesamtfamilie in ihrem gewohnten Umfeld Unterstützung und Beratung anzubieten und Veränderungen herbei zu führen. Aufgrund der unterschiedlichen Fragestellungen und Problemlagen wird jede einzelne Maßnahme bedarfsorientiert festgelegt. Dazu dient das sogenannte Hilfeplanverfahren. Hier soll sichergestellt werden, dass das Jugendamt mit der Familie oder dem Jugendlichen die Probleme erörtert, den Entwicklungsbedarf festlegt und die richtige Hilfeform anbietet. In der Regel stellen die Wohlfahrtsverbände diese Hilfe zur Verfügung.
Anders als im Bereich der teil- und vollstationären Erziehungshilfen existierenfür die ambulanten Hilfen keine bundes- oder landesrechtlichen Rahmenregelungen. In jedem der 188 Jugendämter in NRW werden Leistungen, Qualitätskriterien und Entgelte individuell ausgehandelt und vereinbart. Bei manchen Jugendämtern sind die Kriterien für die Aushandlungen zuvor mit den freien Trägern abgestimmt worden und gelten örtlich für alle freien Träger als Leistungsanbieter. In anderen Kommunen führen Jugendämter entsprechende Verhandlungen mit den freien Trägern jeweils individuell. Diese unterschiedlichsten Regelungen stellen insbesondere die Träger, die in mehreren Jugendamtsbereichen ambulante Leistungen anbieten, vor besonderen Belastungen.
Ein weiteres Spannungsfeld stellt sich zwischen der finanziellen und damit personellen und fachlichen Ausstattung des Trägers und dem Anspruch der zu übernehmenden Fälle. Die Erziehungskompetenz der Eltern auf der einen Seite und der Zugang der Hilfen auf der anderen Seite weichen deutlich voneinander ab. Eltern mit schweren Erziehungsdefiziten, psychischen Erkrankungen oder einer Suchtproblematik sollen in ambulanten Settings betreut werden.
Der Caritasverband für das Bistum Essen hat die Aufgabe Ihre Mitglieder (Träger und Einrichtungen, die ambulante Hilfen vorhalten) zu finanziellen und konzeptionellen Fragen zu beraten, sie über Entwicklungen in der Gesellschaft, Politik und zu gesetzlichen Regelungen zu informieren, Fortbildungen anzubieten und den Fachdiskurs anzuregen. Er vertritt die Interessen der Mitgliedseinrichtungen in der Landesarbeitsgemeinschaft der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege, der Landespolitik und sichert den Transfer zum deutschen Caritasverband und damit zur Bundespolitik.
Parallel dazu ist der Caritasverband für das Bistum Essen Lobbyist für die Interessen der Familien im Ruhrbistum, die ein Anspruch auf Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII haben.