Schuldner- & Insolvenzberatung
Beratungsstellen in der Stadt Essen und im Bistum
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in der Stadt Essen:
- Schuldnerhilfe Essen (AWO)
- Verbraucherzentrale, Beratungsstelle Essen
Schuldnerberatung bei der Caritas im Bistum Essen:
- Caritasverband Ruhr-Mitte in Bochum - Schuldner- und Insolvenzberatung
- SKFM Wattenscheid - Schuldner- und Insolvenzberatung
- Caritasverband Duisburg - Schuldner- und Insolvenzberatung
- Caritasverband Oberhausen - Schuldnerberatung
- Caritas-SKF Essen - Existenzsicherung Bergmannsfeld
Schuldnerberatung
Schuldnerberatung hilft Menschen, die durch Ver- und Überschuldung in existenzielle Not geraten sind oder denen eine solche Situation droht und die diese Problemlage aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Fünf Schuldnerberatungen örtlicher Caritas- und Fachverbände suchen mit ihren Klient*innen nach Auswegen, indem sie mit den Gläubigern verhandeln, Rückzahlungspläne erstellen. Darüber hinaus beraten sie, wie die sozialen und psychischen Folgen der finanziellen Krise bewältigt werden können, und vermitteln, wenn notwendig, weitere Hilfen. Ziel ist es, die Lebenssituation zu stabilisieren und die finanzielle Situation weitestgehend zu normalisieren. Bei der Caritas ist die Beratung kostenlos.
Verbraucherinsolvenz
Die Beratungsstellen in Duisburg, Bochum und Wattenscheid informieren auch über die Verbraucherinsolvenz - seit 1999 ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen. Dabei haben Schuldner eine mehrjährige "Wohlverhaltensperiode" einzuhalten. In der Wohlverhaltenszeit müssen zum Beispiel Teile des Einkommens an Treuhänder abgegeben und sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit gekümmert werden. Nach dieser Phase können die Restschulden gestrichen werden.
Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Caritas sind anerkannte Beratungsstellen des Landes NRW und dürfen die Verbraucher*innen in diesem Verfahren begleiten und unterstützen.
Neues Insolvenzrecht
Seit dem 1. Juli 2014 gilt ein neues Verbraucherinsolvenzverfahren. Unter anderem besteht die Möglichkeit, die Wohlverhaltenszeit durch Zahlung eines prozentualen Anteils der Gesamtverschuldungssumme zu verkürzen. Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Caritas haben die Anerkennung, um in diesem Verfahren mit den Gläubigern einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren.
Zehn wichtige Fachbegriffe und Infos zum Thema Schulden
Wenn das Geld knapp wird, ist es wichtig, verschiedene Fachbegriffe zu kennen. Damit beschäftigt sich zwar niemand gern, schon gar nicht in einer Notlage. Aber sie helfen, den Weg aus der Schuldenfalle gehen zu können.
- Überschuldung
Ein Privathaushalt gilt als überschuldet, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und Rechnungen zu bezahlen. Hauptgründe sind Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit oder Tod des Lebenspartners. - Verschuldung
Verschuldet ist derjenige, der Schulden hat, diese aber vereinbarungsgemäß zurückzahlen kann. Sich zu verschulden, um zum Beispiel ein Haus zu kaufen oder ein Studium zu absolvieren, ist in unserem Wirtschaftssystem normal, gewollt und notwendig, damit private Haushalte angemessen gesellschaftlich teilhaben können. - Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähig ist jemand, der kein Geld hat, um konkrete Rechnungen zu bezahlen. - Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung hilft Menschen, die überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind. Die Mitarbeitenden der Schuldnerberatungsstellen unterstützen dabei, die Schulden zu tilgen oder zu reduzieren und die Existenz zu sichern. Darüber hinaus beraten sie, wie die sozialen und psychischen Folgen der finanziellen Krise bewältigt werden können. - Schuldnerberatung bei der Caritas
Die Schuldnerberatung bei der Caritas ist für Ratsuchende im Gegensatz zu manchem anderen Anbieter kostenlos. Wir lösen nicht nur das Problem der Überschuldung, sondern kümmern uns auch um den Menschen und seine Lebenssituation. Der Ratsuchende wird gestärkt und befähigt, sich zukünftig nicht mehr zu überschulden und seine persönlichen Probleme eigenständig und selbstverantwortlich zu lösen. - Wartezeit und Beratungsform
Je nach Beratungsstelle kann man sich persönlich oder telefonisch anmelden. Es folgt dann ein Erst- oder Vorgespräch. Hier wird gemeinsam geklärt, wie geholfen werden kann. Mitunter kann es zu Wartezeiten bei Terminen kommen. In dringenden Fällen gibt es aber eine Kurzberatung zur Krisenintervention. Schuldnerberatungen gibt es auch online; es wird jedoch die persönliche Beratung empfohlen. - Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, welches der Bankkunde mit einem Pfändungsschutz jederzeit versehen kann. Es beinhaltet einen Freibetrag, welcher im Falle einer Pfändung vor den Gläubigern geschützt wird, um ein Existenzminimum zu garantieren. - Pfändungsfreigrenze
Ein Teil des Einkommens ist pfändungsfrei, damit der Lebensunterhalt trotz der Überschuldung noch bestritten werden kann. Schließlich müssen Mieten, Lebensmittel und ein Grundbedarf an Kleidung bezahlt werden.
Die Pfändungsfreigrenze setzt den Teil des monatlichen Nettoeinkommens fest, über den Arbeitnehmer*innen trotz einer Lohn- und Gehaltspfändung verfügen können. Die Pfändungsfreigrenze wahrt somit das nötige Existenzminimum, welches zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes dient und für Privatpersonen vorhanden sein muss. Hier werden Unterhaltspflichten bei der Berechnung berücksichtigt. Die Gestaltung der Pfändungsfreigrenze und eine einzelfallbedingte Erhöhung durch bestehende Unterhaltspflichten sind in §850 ZPO geregelt. - Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz) ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, um überschuldeten Privatpersonen einen finanziellen Neustart zu ermöglichen. Der Schuldner darf nur einen bestimmten Anteil seines Arbeitseinkommens behalten. Den Rest verteilt ein so genannter Treuhänder (Rechtsanwalt oder Notar) an die Gläubiger, also diejenigen, die noch Geld von der Person bekommen. - Restschuldenbefreiung
Während der so genannten "Wohlverhaltensperiode" muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens zahlen und hat dafür eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Nach 6 Jahren wird er von der Restschuld befreit. Die Wohlverhaltensperiode kann auf 5 oder sogar 3 Jahre verkürzt werden, wenn die Verfahrenskosten beglichen oder die Insolvenzforderungen zu 35 Prozent bezahlt worden sind.