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Fachbereich

Schuldner- & Insolvenzberatung

Für eine Ver- und Überschuldung kann es viele Gründe geben, häufig sind es Arbeitslosigkeit, Trennung oder Krankheit. Bei geringem Einkommen reichen schon kleinere Schicksalsschläge, um in die Schuldenspirale abzurutschen. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Caritas helfen.

Beratungsstellen in der Stadt Essen und im Bistum

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in der Stadt Essen:

  • Schuldnerhilfe Essen (AWO)
  • Verbraucherzentrale, Beratungsstelle Essen

Schuldnerberatung bei der Caritas im Bistum Essen:

  • Caritasverband Ruhr-Mitte in Bochum - Schuldner- und Insolvenzberatung
  • SKFM Wattenscheid - Schuldner- und Insolvenzberatung
  • Caritasverband Duisburg - Schuldner- und Insolvenzberatung
  • Caritasverband Oberhausen - Schuldnerberatung
  • Caritas-SKF Essen - Existenzsicherung Bergmannsfeld

Schuldnerberatung

Schuldnerberatung hilft Menschen, die durch Ver- und Überschuldung in existenzielle Not geraten sind oder denen eine solche Situation droht und die diese Problemlage aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Fünf Schuldnerberatungen örtlicher Caritas- und Fachverbände suchen mit ihren Klient*innen nach Auswegen, indem sie mit den Gläubigern verhandeln, Rückzahlungspläne erstellen. Darüber hinaus beraten sie, wie die sozialen und psychischen Folgen der finanziellen Krise bewältigt werden können, und vermitteln, wenn notwendig, weitere Hilfen. Ziel ist es, die Lebenssituation zu stabilisieren und die finanzielle Situation weitestgehend zu normalisieren. Bei der Caritas ist die Beratung kostenlos.

Verbraucherinsolvenz

Die Beratungsstellen in Duisburg, Bochum und Wattenscheid informieren auch über die Verbraucherinsolvenz - seit 1999 ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen. Dabei haben Schuldner eine mehrjährige "Wohlverhaltensperiode" einzuhalten. In der Wohlverhaltenszeit müssen zum Beispiel Teile des Einkommens an Treuhänder abgegeben und sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit gekümmert werden. Nach dieser Phase können die Restschulden gestrichen werden.

Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Caritas sind anerkannte Beratungsstellen des Landes NRW und dürfen die Verbraucher*innen in diesem Verfahren begleiten und unterstützen.

Neues Insolvenzrecht

Seit dem 1. Juli 2014 gilt ein neues Verbraucherinsolvenzverfahren. Unter anderem besteht die Möglichkeit, die Wohlverhaltenszeit durch Zahlung eines prozentualen Anteils der Gesamtverschuldungssumme zu verkürzen. Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Caritas haben die Anerkennung, um in diesem Verfahren mit den Gläubigern einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren.

Zehn wichtige Fachbegriffe und Infos zum Thema Schulden

Wenn das Geld knapp wird, ist es wichtig, verschiedene Fachbegriffe zu kennen. Damit beschäftigt sich zwar niemand gern, schon gar nicht in einer Notlage. Aber sie helfen, den Weg aus der Schuldenfalle gehen zu können.

  1. Überschuldung
    Ein Privathaushalt gilt als überschuldet, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und Rechnungen zu bezahlen. Hauptgründe sind Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit oder Tod des Lebenspartners.
  2. Verschuldung
    Verschuldet ist derjenige, der Schulden hat, diese aber vereinbarungsgemäß zurückzahlen kann. Sich zu verschulden, um zum Beispiel ein Haus zu kaufen oder ein Studium zu absolvieren, ist in unserem Wirtschaftssystem normal, gewollt und notwendig, damit private Haushalte angemessen gesellschaftlich teilhaben können.
  3. Zahlungsunfähigkeit
    Zahlungsunfähig ist jemand, der kein Geld hat, um konkrete Rechnungen zu bezahlen.
  4. Schuldnerberatung
    Die Schuldnerberatung hilft Menschen, die überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind. Die Mitarbeitenden der Schuldnerberatungsstellen unterstützen dabei, die Schulden zu tilgen oder zu reduzieren und die Existenz zu sichern. Darüber hinaus beraten sie, wie die sozialen und psychischen Folgen der finanziellen Krise bewältigt werden können. 
  5. Schuldnerberatung bei der Caritas
    Die Schuldnerberatung bei der Caritas ist für Ratsuchende im Gegensatz zu manchem anderen Anbieter kostenlos. Wir lösen nicht nur das Problem der Überschuldung, sondern kümmern uns auch um den Menschen und seine Lebenssituation. Der Ratsuchende wird gestärkt und befähigt, sich zukünftig nicht mehr zu überschulden und seine persönlichen Probleme eigenständig und selbstverantwortlich zu lösen.
  6. Wartezeit und Beratungsform
    Je nach Beratungsstelle kann man sich persönlich oder telefonisch anmelden. Es folgt dann ein Erst- oder Vorgespräch. Hier wird gemeinsam geklärt, wie geholfen werden kann. Mitunter kann es zu Wartezeiten bei Terminen kommen. In dringenden Fällen gibt es aber eine Kurzberatung zur Krisenintervention. Schuldnerberatungen gibt es auch online; es wird jedoch die persönliche Beratung empfohlen.
  7. Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
    Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, welches der Bankkunde mit einem Pfändungsschutz jederzeit versehen kann. Es beinhaltet einen Freibetrag, welcher im Falle einer Pfändung vor den Gläubigern geschützt wird, um ein Existenzminimum zu garantieren.
  8. Pfändungsfreigrenze
    Ein Teil des Einkommens ist pfändungsfrei, damit der Lebensunterhalt trotz der Überschuldung noch bestritten werden kann. Schließlich müssen Mieten, Lebensmittel und ein Grundbedarf an Kleidung bezahlt werden. 
    Die Pfändungsfreigrenze setzt den Teil des monatlichen Nettoeinkommens fest, über den Arbeitnehmer*innen trotz einer Lohn- und Gehaltspfändung verfügen können. Die Pfändungsfreigrenze wahrt somit das nötige Existenzminimum, welches zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes dient und für Privatpersonen vorhanden sein muss. Hier werden Unterhaltspflichten bei der Berechnung berücksichtigt. Die Gestaltung der Pfändungsfreigrenze und eine einzelfallbedingte Erhöhung durch bestehende Unterhaltspflichten sind in §850 ZPO geregelt.
  9. Verbraucherinsolvenz
    Die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz) ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, um überschuldeten Privatpersonen einen finanziellen Neustart zu ermöglichen. Der Schuldner darf nur einen bestimmten Anteil seines Arbeitseinkommens behalten. Den Rest verteilt ein so genannter Treuhänder (Rechtsanwalt oder Notar) an die Gläubiger, also diejenigen, die noch Geld von der Person bekommen.
  10. Restschuldenbefreiung
    Während der so genannten "Wohlverhaltensperiode" muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens zahlen und hat dafür eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Nach 6 Jahren wird er von der Restschuld befreit. Die Wohlverhaltensperiode kann auf 5 oder sogar 3 Jahre verkürzt werden, wenn die Verfahrenskosten beglichen oder die Insolvenzforderungen zu 35 Prozent bezahlt worden sind.

Mehr Informationen

  • Forum Schuldnerberatung
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
  • Schuldnerberatung des Deutschen Caritasverbandes
  • https://www.fbsb-nrw.de/
  • https://www.agsbv.de/
Bericht Zeitraum 2023/2024

Viele Haushalte in ernster Lage

Der Überschuldungsreport 2023 des Instituts für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) verdeutlicht die ernste Lage vieler Haushalte mit geringen Einkommen.

"Die Datenlage ist eindeutig, was die finanzielle Ausstattung der Ratsuchenden angeht. Der überwiegende Teil ist von Armut betroffen oder akut bedroht", so steht es im Überschuldungsreport 2023.

Bedingt durch hohe Inflationsraten und die fortlaufende Energiekrise steigen die Ausgaben für grundlegende Bedürfnisse wie Wohnen, Lebensmittel und Energie erheblich an. Dies führt vermehrt zur Verschuldung und Überschuldung von Haushalten. Zu den Hauptursachen für Überschuldung zählen Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen, unwirtschaftliche Haushaltsführung, Scheidung und Trennung, Krankheiten und Unfälle sowie gescheiterte Selbstständigkeiten. Auch moderne Bezahlsysteme im Internet, die Ratenzahlungen und "Pay later"-Funktionen anbieten, tragen zur Verschuldung, insbesondere bei jungen Menschen, bei.

Überschuldungsquoten nach Altersgruppen 2023

Überschuldungsauslöser 2008-2023

Im Juni 2024 fand die Aktionswoche Schuldnerberatung unter dem Motto "Buy now - Inkasso später" statt, bei der vor allem mangelnde Transparenz bei Online-Käufen und das damit verbundene Verschuldungsrisiko thematisiert wurde. Der DiCV Essen engagierte sich zusammen mit anderen Wohlfahrtsverbänden auf Landesebene für das Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle. Zudem setzte er sich für einen Ausbau der Beratungsstellen und eine angemessene Finanzierung ein.

Zusammenführung Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz

Ein besonderer Schwerpunkt lag auch in diesem Jahr wieder auf der Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung. Bereits im April 2021 wurde die Landesregierung durch den Landtag beauftragt, die organisatorische Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung mit dem Ziel zu prüfen, ein Gesamtkonzept vorzulegen, das Finanzierungsfragen berücksichtigt und relevante Akteure einbindet Um diesem Auftrag Rechnung zu tragen, haben seit Herbst 2021 Gespräche - zum Teil in Arbeitsgruppen - zwischen der Landesregierung, den Kommunalen Spitzenverbänden sowie der Verbraucherzentrale NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege stattgefunden. Dabei wurde vereinbart, in einem gemeinsamen Papier wesentliche Eckpunkte einer Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung festzuhalten, welches im letzten Jahr erarbeitet wurde und nun vorliegt.

Im September 2023 veranstaltete der Fachausschuss Schuldnerberatung der LAG FW NRW eine Fachtagung unter dem Titel "Zukunft der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in NRW - Es wächst zusammen, was zusammengehört". In Kooperation mit dem MKJFGFI wurden der aktuelle Stand des Zusammenlegungsprozesses präsentiert und Diskussionen mit Fachkräften aus den Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, der Kommunen und der Verbraucherzentralen angeregt.

Der DiCV Essen wird den Prozess der Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung weiterhin politisch begleiten und unterstützen. Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Krisen bleibt die Nachfrage nach Schuldnerberatung hoch. Die Stärkung der Beratungsstruktur, der Schuldenprävention und der unentgeltliche Zugang zur Beratung bleiben zentrale Ziele.

EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Im Oktober 2023 wurde die neue Verbraucherkreditrichtlinie von den EU-Ländern gebilligt. Sie soll den Schutz der Verbraucher vor Ver- und Überschuldung durch Kredite verbessern. Die Richtlinie sieht vor, dass Verbraucher mit finanziellen Problemen unabhängige Schuldenberatungsdienste in Anspruch nehmen können, die dafür nur begrenzt Gebühren erheben dürfen. Die Richtlinie trat im November 2023 in Kraft und muss bis spätestens November 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

Podcast mit Schuldnerberaterin Silvia Pohl

Anlässlich des Caritas-Jahresthemas 2024 "Frieden beginnt bei mir" hat der DiCV Essen eine Podcast-Reihe mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Caritas im Ruhrbistum aufgelegt, die durch ihr Engagement zum gesellschaftlichen Frieden beitragen. Mit dabei ist auch Silvia Pohl, Schuldnerberaterin beim Caritasverband Oberhausen. Unter diesem Link ist die Episode zu hören.

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Caritas-Ratgeber Schulden

So vermeidest du eine Stromsperre

Wer seinem Energieversorger mehr als das Doppelte des monatlichen Abschlags schuldet, muss mit einer Stromsperre rechnen. Dann sind alltägliche Dinge wie Kochen, Heizen oder Wäschewaschen unmöglich. Wir erklären, wie du eine Stromsperre verhindern kannst. Mehr

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Angelika Wagner
Allgemeine Sozialberatung; Armut, Arbeit/ Arbeitslosigkeit, Schuldnerberatung, Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe
+49 201 81028727
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angelika.wagner@(BITTE ENTFERNEN)caritas-essen.de
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