Ambulante und teilstationäre Pflege
Ambulante Pflege macht dies möglich. Pflegedienste leisten die Grundpflege, beraten pflegende Angehörige und leiten sie an. Sie leisten psychiatrische Pflege, Betreuung und Hilfen im Haushalt. Außerdem übernehmen sie ärztlich verordnete Leistungen der Behandlungspflege, wie z.B. das Verabreichen von Medikamenten.
Anspruch der ambulanten Pflegedienste ist, dem pflegebedürftigen Menschen bei der Antragstellung und Pflegeeinstufung zu unterstützen. Die Mitarbeiter/innen beraten, wenn die Wohnung, das Badezimmer oder das Pflegezimmer an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden muss. Häufig übernehmen sie auch Wahl- oder Serviceleistungen, wie z.B. das Versorgen von Haustieren. Bei einem pflegerischen Notfall ist der Pflegdienst rund um die Uhr erreichbar.
Ambulante Familienpflege
Pflege ist ein umfassendes Thema und betrifft nicht nur alte Menschen. Es kann auch jüngeren Menschen passieren, dass sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Die ambulante Familienpflege wird zum Beispiel bei einem stationärem Krankenhausaufenthalt der Mutter während der Schwangerschaft oder einer Krankheit tätig. Diese Pflegeleistung unterstützt Familien und sichert die Weiterführung des Haushaltes.
Die ambulante Kinderkrankenpflege betreut Frühgeborene und Kinder aller Altersstufen, die einer besonderen Fürsorge bedürfen. Familien erhalten zu Hause eine individuelle und qualifizierte Unterstützung, Beratung und Betreuung, abgestimmt auf den besonderen Hilfebedarf des Kindes.
Neben der individuellen Betreuung bei Behinderung und chronischer Erkrankung hilft die ambulante Kinderkrankenpflege auch bei der Versorgung von langzeitbeatmeten Kindern.
Abrechnung von Pflegeleistungen
Die zugelassenen ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen der Caritas im Ruhrbistum können „behandlungspflegerische Leistungen“ mit den Krankenkassen abrechnen. Für die grundpflegerischen Leistungen, die hauswirtschaftlichen Leistungen und für die pflegerischen Betreuungsleistungen übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Kosten. Die Höhe dieser Kostenübernahme richtet sich nach dem Pflegegrad des pflegebedürftigen Menschen.
Die Caritas berät Träger ambulanter Pflegedienste und Sozialstationen speziell im Hinblick auf inhaltliche, strategische und finanzielle Fragen. Sie begleitet Projekte zu Themen wie z. B. ambulante betreute Wohnformen oder Spezialisierung im ambulanten Bereich. Aber auch die fachliche und fachpolitische Vertretung gegenüber Kostenträgern und Politik wird seitens der Caritas gewährleistet.
Ambulante Pflege im Überblick
Im Bistum Essen sind 36 caritative, ambulante Pflegedienste, davon ein spezialisierter Kinderkrankenpflegedienst und zwei spezialisierte psychiatrische Pflegedienste, zugelassen.