Diözesan-Arbeitsgemeinschaften
In der Regel führen die zuständigen Fachreferentinnen und -referenten oder Abteilungsleiter/-innen der Caritas im Bistum Essen die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaften. Geborenes Mitglied ist in der Regel der/die Diözesan-Caritasdirektor/-in. Die Vorstände der Arbeitsgemeinschaften werden aus dem Kreis der Geschäftsführer der jeweiligen Einrichtungen und Dienste gewählt.
In Diözesanen Arbeitsgemeinschaften organisiert sind die Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe (AGEA), der Erziehungshilfe (AGkE), der Eingliederungshilfe (DiAG Eingliederungshilfe), der Tageseinrichtungen für Kinder (DiAG KTK) und der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen (DiAG KH und Reha). Eine Diözesane Arbeitsgemeinschaft "Soziale Teilhabe" wurde am 1. September 2020 gegründet.