Tipps
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Eine Lohn- oder Gehaltspfändung ist kein Kündigungsgrund.
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Wenn Sie mit einer Lohnpfändung oder Lohnabtretung rechnen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber besser vorab.
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Sollte ein Gläubiger Ihren Einkommensnachweis verlangen, ist es unter Umständen ratsam, die Angaben zu Ihrem Arbeitgeber und Ihre Bankverbindung darauf zu schwärzen.
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Überlegen Sie genau, bevor Sie eine Lohnabtretung unterschreiben. Achtung: Auch in Schuldanerkenntnissen kann eine Abtretung enthalten sein.
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Prüfen Sie im Fall der Lohnpfändung oder Lohnabtretung, ob alle unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt sind.
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Im Einzelfall können Sie Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze beim Gericht stellen, wenn Sie vom unpfändbaren Einkommen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Lassen Sie von Ihrer Schuldnerberatung prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.