Besuchsfenster im AltenheimAchim Pohl | Caritas
Der Caritasverband für das Bistum Essen begrüßt die am Dienstagnachmittag verkündete Aufhebung des "strikten" Besuchsverbotes in Altenheimen und Behindertenhilfeeinrichtungen. Grundsätzlich sind Kontakte zu Angehörigen sehr wichtig. "Unsere Träger bemühen sich unter den vorgegebenen Bedingungen, mit kreativen und innovativen Ideen entsprechende Kontakte zu ermöglichen", erklärt Caritasdirektorin Sabine Depew.
Sie bittet jedoch um Verständnis , dass unter den nach wie vor hohen Auflagen zum Gesundheitsschutz der Bewohner, die von den Einrichtungen zu garantieren sind, nicht alle Angehörigen am Muttertag besucht werden können.
Es ist deshalb erforderlich, dass Besuche mit der jeweiligen Einrichtungsleitung abgesprochen werden müssen. Diese muss dafür sorgen, dass die Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen, besondere Räumlichkeiten (in der Regel in Außenbereichen) sowie zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden können. "Dabei sind die Ressourcen begrenzt", so Martin Peis, Abteilungsleiter für Senioren Gesundheit und Soziales beim Diözesan-Caritasverband. Er erinnert daran, dass nach Öffnung der Friseurbetriebe auch nicht alle Kunden am gleichen Tag zu Besuch kommen konnten. "Wir können die Freude und das Interesse der Angehörigen gut nachvollziehen, aber es ist vorab auf jeden Fall zu klären, ob und wann ein Besuch möglich ist. Niemand hat ein Interesse daran, dass das zarte Pflänzchen der unter Auflagen möglichen Öffnung bei unkontrollierten Besuchen durch Infektion wieder zu einem strikten Besuchsverbot in der Einrichtung führt.", so Peis.