Sie führen Betreuungen und begleiten Jahr für Jahr fast 800 Ehrenamtliche, die Menschen in Behörden-, Post-, Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten vertreten.Die Zahl der Menschen in NRW, die einen gesetzlichen Vertreter brauchen, ist von 1995 bis 2013 von 146.000 auf 296.000 gestiegen und liegt seit einigen Jahren konstant bei rund 300.000. Mittlerweise gilt, von 1000 Einwohnern in NRW stehen 17 unter Betreuung. Außerdem ist die Zahl der betreuenden Familienmitglieder gesunken. Durch die Alterung der Gesellschaft dürfte die Zahl der Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind, steigen. Die Vereine übernehmen außerdem verstärkt Vertretungen für jüngere Menschen, die aufgrund von Erkrankungen, Behinderungen oder Sucht ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können.
Der Gesetzgeber hatte seit Einführung des Betreuungsgesetzes 1992 die Förderung der Betreuungsvereine an die Bedingung geknüpft, dass sie Ehrenamtliche für diese Aufgabe gewinnen, qualifizieren und begleiten. Seitdem leisten die Vereine im Bistum Essen Überzeugungsarbeit. Außerdem hat der Gesetzgeber die Vereine verpflichtet über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu informieren. Ziel ist es, die Zahl gesetzlicher Betreuungen zu verringern um die Kosten für die Betreuungsarbeit zu senken. Meiwes: "Diese Aufgabenfülle der Betreuungsvereine gepaart mit mangelnder Finanzierung lässt die Vereine nun um ihre Existenz bangen, da die Vergütungspauschalen für unsere hauptberuflichen Vereinsbetreuer seit 2005 nicht mehr angepasst wurden."
Bei der Caritas im Bistum Essen sind es die Fachverbände Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) die Betreuungen führen. Meistens übernehmen die hauptamtlichen in den Betreuungsvereinen die komplizierteren Fälle. Einfachere und zeitlich weniger aufwändige Vertretungen versuchen sie Ehrenamtlichen und Angehörigen zu übergeben. (ChG)