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Pressemitteilung 45127 Essen

Institutionen müssen Verantwortung übernehmen

Der Fachtag „Aufarbeitung sexueller Gewalt“ der Caritas in NRW hat deutlich gemacht, wie anspruchsvoll und zugleich unverzichtbar eine glaubwürdige Aufarbeitung sexualisierter und andere Gewaltformen in Institutionen ist.

Erschienen am:

19.06.2026

Herausgeber:
Caritas in NRW
  • Beschreibung
Beschreibung

"Aufarbeitung betrifft eine gesamte Organisation", machte Stefanie Siebelhoff, Direktorin des Caritasverbandes für das Bistum Essen, gleich zu Beginn des Fachtags klar. Sich mit diesem Thema zu beschäftigen sei notwendig, "um verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen und auch, damit so etwas nie wieder passiert", betonte Siebelhoff. Rund 60 Fach- und Führungskräfte aus dem gesamten Netzwerk der Caritas in NRW trafen sich am 11. Juni in den Räumen des Essener Diözesan-Caritasverbandes, um Aufarbeitung aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. 

Rechtlicher Rahmen und Leitlinien

Frau mit kurzen braunen Haaren steht am Pult und spricht, im Hintergrund die Folie der PäsentationStefanie Hermanns leitet die Stabsabteilung Recht beim Caritasverband für die Erzdiözese Köln.Markus Lahrmann | Caritas NRW

Welche Leitlinien gibt es? Welche Vereinbarungen gelten im kirchlichen Kontext? Wie sieht der rechtliche Rahmen für Aufarbeitung aus? Welche Akteure, unabhängigen Stellen und Kommissionen sind auf Landes- und Bundesebene mit dem Thema beauftragt? Darüber gab der Arbeitskreis Prävention, Intervention und Aufarbeitung der Caritas in NRW einen Überblick, bevor es in die inhaltliche Auseinandersetzung ging. 

 Betroffene als Expertinnen und Experten

 Referent Björn Mrosko, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeits- und Forschungsstelle für Intervention, Prävention und Aufarbeitung von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt (IPA Hub) an der Universität Bonn, wies daraufhin, dass Prävention kein Feigenblatt sein dürfe, um sich der Vergangenheit nicht stellen zu müssen: "Prävention ohne Aufarbeitung baut auf ein instabiles Fundament." Instrumente für Prävention hätten nur deshalb entwickelt werden können, "weil Betroffene bereit waren, ihre Geschichte zu erzählen und auch, wie Machtmissbrauch funktioniert", sagte Mrosko. Oft werde übersehen, dass Betroffene Expertinnen und Experten in eigener Sache seien - keine Bittsteller. Ihre Expertise helfe, die systemischen Ursachen von sexualisierter Gewalt aufzudecken. "Warum haben Menschen in Ihren Institutionen Unrecht erfahren und warum konnten sie nicht geschützt werden? Warum hat es offenbar niemanden interessiert?" - auf diese Fragen müssten Antworten gefunden werden, sonst bleibe Präventionsarbeit wirkungslos, so Mrosko.

 Aufarbeitung als Grundrecht

 Mrosko betonte, dass die betroffenen Personen ein elementares Recht auf Aufarbeitung hätten. Dabei bezieht er sich auf Artikel 2 des Grundgesetzes, demzufolge jeder Mensch das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, und schlussfolgerte: "Dann habe ich auch das Recht zu erfahren, warum ich daran gehindert wurde." Denn sexualisierte Gewalt hinterlasse psychische und seelische Verletzungen, die einen Menschen in seiner Entwicklung oft ein Leben lang beeinträchtigten.

 Betroffenenbeteiligung ist zentral

 Mrosko machte den Anwesenden Mut, Aufarbeitungsprozesse anzustoßen. So ein Prozess müsse nicht neu erfunden werden. Mit den "Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt" gebe es einen verlässlichen Werkzeugkasten. Das Regelwerk wurde auf Initiative der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), des Betroffenenrates bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs erarbeitet und beschreibt, wie ein Aufarbeitungsprozess konsequent unter Beteiligung Betroffener vorbereitet und umgesetzt werden kann. 

 Deutungshoheit abgeben

 Oft seien die Erwartungen betroffener Personen an einen solchen Prozess sehr unterschiedlich. Studien hätten jedoch gezeigt, dass es gar nicht in erster Linie um juristische Sühne gehe. Mrosko: "Eine zentrale Erwartung ist die Anerkennung von erlittenem Leid und Unrecht. Zudem fordern Betroffene, dass aus dem Geschehenen konsequent gelernt wird für den Schutz künftiger Kinder und Jugendlicher." Drei Dinge seien entscheidend für den Erfolg: "Erstens: Aufarbeitung ist Chef*innen-Sache, keine delegierbare Randaufgabe. Zweitens: Sie muss unabhängig erfolgen. Das bedeutet, dass man die Deutungshoheit abgibt. Drittens: Die Veröffentlichung eines Ergebnisberichts ist nicht das Ende der Aufarbeitung, sondern der Beginn für weitere notwendige Schritte." Denn auch an der Entwicklung von Schutzkonzepten sollten Betroffene beteiligt werden, forderte Mrosko. Dafür brauche es "Begegnung auf Augenhöhe. Das heißt, die Organisation muss sich in der Ausübung ihrer Macht selbst begrenzen", führte Mrosko aus. 

 Institutionen müssen sich ihrer Verantwortung stellen

 Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der UBSKM und ständiger Gast in der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte, dass Betroffene oft pathologisiert, die Folgen der Verbrechen als individuelle Einzelfälle betrachtet würden. Der gesellschaftlichen Dimension sexualisierter Gewalt werde das nicht gerecht. "Ich höre oft ‚Man muss die Betroffenen sehen, hören, in den Mittelpunkt stellen‘ - das sind alles entleerte Sätze", so Marquardt, solange Institutionen sich ihrer Verantwortung nicht stellen würden. "Verantwortungsübernahme beginnt damit, den Betroffenen zu glauben", unterstrich Marquardt.

 In klaren und schonungslos offenen Worten teilte die Expertin mit den Anwesenden ihre Erfahrungen aus unterschiedlichen Aufarbeitungsprozessen - immer konsequent aus der Sicht der Betroffenen. "Ich bin da, um den Finger in die Wunde zu legen", beschrieb sie ihre eigene Rolle.

 Betroffene einbeziehen - Machtgefälle transparent machen

Angela Marquardt mit kurzen blonden Haaren und rosa Pulli spricht zum Publikum.Angela Marquardt ist Mitglied des Betroffenenrates bei der UBSKM und ständiger Gast in der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.Markus Lahrmann | Caritas NRW

Die Herausforderung bestehe darin, dass Täterorganisationen und Betroffene gemeinsam an einem Tisch sitzen. In dieser Konstellation bleibe immer ein Machtgefälle, denn "Betroffene müssen sich nach Ihren Vorstellungen richten, wie aufgearbeitet wird, welche Ressourcen und Räume dafür zur Verfügung stehen, was geleistet wird und was am Ende dabei herauskommen soll. Wenn Sie versuchen, dieses Machtgefälle transparent zu machen und Betroffene nicht für ihre Zwecke zu benutzen, dann ist das ein großer Schritt hin zu ehrlicher Aufarbeitung." 

 Für die von Gewalt betroffenen Personen sei es nicht leicht, in einem Aufarbeitungsprozess mitzuwirken, weil sie ständig mit ihrem Leid und der erlebten Gewalt wieder konfrontiert würden, so Marquardt. Es komme durchaus vor, dass niemand aus dem Kreis der Betroffenen aktiv mitarbeiten wolle. Um deren Perspektive dennoch einzubinden, könnten alternativ andere betroffene Personen beteiligt werden, schlug Marquardt vor. Anfragen könne man zum Beispiel an die Landesbetroffenenräte richten. 

 "Aufarbeitungsprozesse sind kein Spaziergang", sagte Marquardt, "alle machen dabei Fehler - in der Kommunikation, im Umgang miteinander, mit dem, was gefordert wird. Gestehen Sie sich ein, dass in solchen Prozessen nicht alles gut läuft." Wichtig sei, Aufarbeitung als Lernprozess zu verstehen, der nie ganz abgeschlossen sei. 

 Aufarbeitung in einem Kinderheim

 Aus Sicht einer Einrichtung, die ihre eigene Gewaltgeschichte aufarbeitet, berichtete Markus Hansen, Pädagoge und Geschäftsführer der junikum, Gesellschaft für Jugendhilfe und Familien | St. Agnes mbH,. Sein Vortrag machte eindrücklich sichtbar, wie komplex, belastend und zugleich unverzichtbar institutionelle Aufarbeitung ist. Die Einrichtung - ein ehemaliges Kinderheim, heute eine moderne Jugendhilfeeinrichtung - steht vor der Aufgabe, jahrzehntelanges Unrecht sichtbar zu machen, Verantwortung zu übernehmen und Betroffenen Räume für Anerkennung und Heilung zu eröffnen.

 Ein Täter mit Autorität - und ein System, das wegsah

 Im Zentrum der Aufarbeitung dort steht ein Priester und Heilpädagoge, der in den 1970er bis 1990er Jahren sexualisierte und körperliche Gewalt und mutmaßlich auch Medikamentenmissbrauch verübte. Hansen schilderte, wie sich der Täter durch seine Rollen als Priester, Therapeut und später Professor mit einer Aura der Unantastbarkeit umgab. Hinweise von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden wurden ignoriert - ein klassisches Muster institutionellen Versagens.

 "Es gab das Narrativ: Er ist ein Priester, eine Koryphäe - das kann gar nicht sein", so Hansen. Diese Haltung führte dazu, dass Hinweise über Jahre versandeten. Erst eine Klageandrohung im Jahr 2022/23 brachte Bewegung in die Sache. Als das Bistum Münster die Einrichtung über mögliche Schadensersatzforderungen informierte, wurde klar: Die Einrichtung muss sich ihrer Geschichte stellen - und zwar umfassend. Hansen beschreibt diesen Moment als "Ausgangspunkt eines völlig neuen Umgangs mit dem Thema".

 Aufarbeitung nicht nur juristisch, sondern strukturell denken

Blick ins Publikum beim Fachtag Rund 60 Führungskräfte aus dem Netzwerk der Caritas in NRW informierten sich zum Thema "Aufarbeitung sexualisierter Gewalt".Markus Lahrmann | Caritas NRW

Gleichzeitig zeigte sich ein Dilemma: Einerseits wollte die Einrichtung Verantwortung übernehmen und Betroffenen Anerkennung geben, andererseits drohten Schadensersatzforderungen in einer Höhe, die die Existenz der Einrichtung gefährdet hätten. Dieses Spannungsfeld zwischen moralischer Verpflichtung und organisatorischem Überleben prägte den gesamten Prozess.

 Die Einrichtung entschied sich bei der Form der Aufarbeitung bewusst gegen eine teure wissenschaftliche Studie und für einen breiteren Fokus: Alle Gewaltformen sollten betrachtet werden - nicht nur sexualisierte, sondern auch körperliche und psychische Gewalt. Welche Strukturen ermöglichten das Wegsehen? Hansen betonte, wie wichtig es gewesen sei, ehemalige Mitarbeitende einzubeziehen, um die damaligen organisationalen Muster zu verstehen. 

 Spannungsfeld der finanziellen Anerkennung

 Die Gespräche mit Betroffenen waren für die Einrichtung zentral - und zugleich emotional herausfordernd. Viele Betroffene hätten die Gespräche als wichtig, aber auch belastend erlebt, so Hansen. Die Einrichtung reagierte mit traumatherapeutischer Begleitung aller Gespräche, klarer Trennung zwischen biografischer Unterstützung und rechtlicher Bewertung sowie der Übernahme von Fahrt- und Unterkunftskosten. "Wichtig ist, dass Sie keine Versprechungen machen, die sie nicht einlösen können", mahnte Hansen eine ehrliche und offene Kommunikation mit den Betroffenen an. 

 Als ein wichtiges Lernfeld skizzierte Hansen den Umgang mit unterschiedlichen Erwartungen: Manche Betroffene wollten sprechen, andere nicht. Einige forderten finanzielle Entschädigung, andere suchten vor allem Anerkennung. Gerade das Thema "finanzielle Anerkennung" sei ein sehr sensibles gewesen und habe klare Entscheidungen erfordert. "Für viele Betroffene ist das aus Gerechtigkeitsgründen von zentraler Bedeutung und muss ernst genommen werden, ohne die Existenz der Einrichtung zu gefährden", machte Hansen das Spannungsfeld deutlich. Die Einrichtung entschied, dass außerhalb des offiziellen Anerkennungsverfahrens keine individuellen Zahlungen geleistet werden, dass die Bewertung von Leid Aufgabe des unabhängigen Verfahrens bleibe und auch, dass Grenzen finanzieller Leistungen transparent gemacht werden. 

 Ein gemeinsamer Erinnerungsort als sichtbares Zeichen

 "Ein zentrales Ergebnis des Prozesses war die Entwicklung eines Erinnerungsortes - gemeinsam mit Betroffenen", erzählte Hansen. Das in Stein gehauene Bild symbolisiert die unterschiedlichen Lebenswege und Erfahrungen, die Betroffene im ehemaligen Kinderheim gemacht haben: eine geknickte Sonnenblume für die tief gezeichneten Betroffenen, eine aufrechte Sonnenblume für jene, die trotz allem Kraft gefunden haben und eine blühende Sonnenblume als Zeichen dafür, dass es auch gute Erfahrungen gab.

 Der Ort liegt bewusst in Sichtweite des ehemaligen Kinderheims - heute ein Ärztehaus. Er ist öffentlich zugänglich und soll sowohl Gedenken ermöglichen als auch Verantwortung sichtbar machen.

 Was die Einrichtung aus dem Aufarbeitungsprozess gelernt hat

 Zum Abschluss formulierte Hansen klare Lehren für zukünftige Aufarbeitungsprozesse: "Widerstehen Sie der Einzelfalllogik: Eine Meldung bedeutet fast immer, dass es weitere Betroffene gibt. Durchdenken Sie Szenarien frühzeitig: Wer erst bei einer Klageandrohung reagiert, hat wertvolle Zeit verloren. Schützen Sie die Kontakte mit den Betroffenen: Gespräche müssen professionell begleitet werden. Halten Sie unterschiedliche Erwartungen aus: Aufarbeitung ist kein harmonischer Prozess. Und ermöglichen Sie Beteiligung und benennen Sie klar deren Grenzen: Nicht jede Entscheidung kann gemeinsam getroffen werden."

 Der Prozess habe die Einrichtung schon jetzt verändert, berichtet Hansen. "Aufarbeitung beginnt mit Selbstkritik. Wir erleben, dass die Diskussion um Schutzkonzepte ganz anders geführt wird, weil das Thema nicht mehr so abstrakt ist. Wir sind viel sensibler für Grenzverletzungen geworden, weil wir erlebt haben, wie schnell das passieren kann und wie wichtig die Verantwortung von Mitarbeitenden ist, Schutz zu organisieren."

 Resonanzräume für den Austausch

 In den anschließenden Workshops wurden Resonanzräume geöffnet, um den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Eindrücke, Gedanken und Ideen zu teilen sowie einzelne Aspekte des Themas "Aufarbeitung" noch einmal detaillierter zu betrachten oder Fragen zu klären. Dabei ging es zum Beispiel um die Frage der Einbindung von Mitarbeitenden und aktuellen Klientinnen und Klienten, die Frage der Begleitung und Vernetzung von Betroffenen über den Prozess der Aufarbeitung hinaus, die Schwierigkeit, Machtstrukturen aufzubrechen, die Rolle der Pressearbeit und die Entwicklung einer sensiblen Sprache im Umgang mit Personen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. 

 Am Ende stand die Einsicht: Aufarbeitung endet nicht mit einem Bericht - sie beginnt dort, wo eine Institution bereit ist, sich wirklich verändern zu lassen.

 Nicola van Bonn

  • Ansprechperson
Markus Lahrmann
Herr Markus Lahrmann
Chefredakteur der "Caritas in NRW"
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