Dr. Philipp ByersCaritas / Christoph Grätz
Durch die Neuregelungen im Beschäftigten-Datenschutz drohen auch kirchlichen und caritativen Einrichtungen allerhand Fallstricke. Wie man sie umgeht, Bußgelder vermeidet und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden schützt, erklärte Philipp Byers, Rechtsanwalt der renommierten Münchner Wirtschafts-Kanzlei Lutz Abel, am Mittwoch auf Einladung des Caritasverbandes für das Bistum Essen.
Rund 80 Fachleute informierten sich bei der Caritas-Tagesveranstaltung anhand zahlreicher praktischer Beispiele über datenschutzrelevante Änderungen im Einstellungsverfahren und laufenden Arbeitsverhältnis, im Umgang mit E-Mails und Social Media am Arbeitsplatz, mit Kontrollsystemen sowie den Grenzen der Regelungsbefugnisse.
Datenschutz wird bei den Juristinnen und Juristen der Caritas im Bistum Essen groß geschrieben: (v.l.) Anika Kottmann, Martin Simon, der Tagungsreferent, Dr. Philipp Byers aus München, Datenschutzbeauftragter der Caritas im Bistum Essen, Tapio Knüvener und Simone Bernhardt.Caritas / Christoph Grätz
"Erste Gesetze zum Datenschutz wurden erst in den späten 1970er Jahren erlassen, deshalb gibt es in vielen Bereichen des Arbeitnehmerdatenschutzes keine gefestigte Rechtsprechung", erklärte Byers in Essen. Martin Simon, Personalchef und Justiziar des gastgebenden Caritasverbandes, hält es deshalb für dringend erforderlich, den Caritas-Mitgliedsverbänden praxistaugliche Lösungen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten zur Verfügung zu stellen. (cs)