"Wir können die Umsetzung von ratifizierten Menschenrechten nicht von der Kassenlage abhängig machen", mahnt Hubertus Strippel. Der Referent für Behindertenhilfe beim Caritasverband für das Bistum Essen fürchtet, dass die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für Menschen mit Behinderungen dem aktuellen Sparzwang zum Opfer fallen. Nicht nur auf Bundes-, auch auf NRW-Landesebene gibt es ganz konkrete Sparpläne bei der Inklusion. Sie umfassen rund 6,7 Millionen Euro und betreffen berufliche Integration, Gesundheitsförderung, Gewaltschutz sowie Projekte, die Menschen mit Behinderung Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dagegen und gegen weitere Kürzungen im Sozialbereich hat die Caritas gemeinsam mit weiteren Wohlfahrtsverbänden zu einer Kundgebung in Düsseldorf aufgerufen, zu der am 13. November mehr als 32.000 Menschen gekommen sind.
Was hat das BTHG denn konkret bewirkt?
Strippel: Mit dem BTHG ist das Thema soziale Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Blick der Öffentlichkeit gelangt und nun haben wir die Möglichkeit, positiv weiterzuentwickeln, wie Menschen in der Bundesrepublik zusammenleben können.
Sobolewski: Auch die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Beeinträchtigungen sollen von den Regelungen des Landesrahmenvertrages profitieren. Erstmalig sind im Landesrahmenvertrag verbesserte Schlüssel nicht nur für Leitung und Verwaltung vereinbart worden, sondern auch Positionen für die personenunabhängige Sozialraumarbeit und für die Erbringung pflegerischer Leistungen. Die personenunabhängige Sozialraumarbeit soll das Umfeld der Menschen in den Blick nehmen, um den Menschen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wir haben somit ein inhaltlich gutes Vertragswerk unterzeichnet und das gilt es zu erhalten.
Doch es gibt bereits Kritik an der Umsetzung des BTHG: In einem Papier von Mai dieses Jahres klagt der Deutsche Landkreistag über jährlich steigende Kosten in der Behindertenhilfe von mehr als einer Milliarde Euro und fordert eine Reduzierung. Herr Strippel, stimmen denn diese Zahlen? Ist die Umsetzung des BTHG zu teuer?
Strippel: Dass die Kosten in der Eingliederungshilfe steigen würden, haben damals die Macher des BTHG ja durchaus auch vorausgesehen. Und es gibt eine Reihe von Gründen für steigende Kosten, die mit dem BTHG nichts zu tun haben: Menschen mit Behinderungen werden älter, sind pflegebedürftig und brauchen mehr Unterstützung. Das ist demografisch bedingt. Die Personalkosten sind an die Tarifentwicklung gekoppelt, Energiepreise und Inflation wirken sich auch aus.
Wenn wir allerdings darin übereinstimmen darin, dass das BTHG den Versuch darstellt, mit der UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziertes Menschenrecht umzusetzen, dann stellt sich die Frage nach den Kosten ganz bestimmt nicht. Denn wir können ja die Umsetzung von ratifizierten Menschenrechten nicht von der Kassenlage abhängig machen. Was ist eine Gesellschaft bereit, für bestimmte gesellschaftliche Fortschritte aufzubringen? Ich könnte als Gesellschaft auch darüber diskutieren, ob die Steuerpolitik angepasst werden muss, um mehr Geld für das, was notwendig ist, zu vereinnahmen. Vielleicht brauchen wir einfach kreativere Lösungen.
Sobolewski: Letztlich werden die Mehrausgaben nicht allein durch die Menschen mit Beeinträchtigung verursacht. Der Gesetzgeber hat durch die Personenorientierung für die Trennung der Kosten von Unterbringung und Versorgung von der Fachleistung gesorgt. Diese Trennung verursacht in der Umsetzung erheblichen Mehraufwand, weil der Mensch mit Beeinträchtigung nun zum Beispiel für Miete und Essen selbst Sorge tragen muss. Darüber hinaus ist das Prüfrecht der Leistungsträger gestärkt worden, welches sie durch den Aufbau von Personal und Strukturen zunehmend wahrnehmen. Nicht zu erkennen ist, in welcher Höhe diese Aufwendungen die Höhe der Mehrausgaben begründen.
Welche Lösungen schlägt der Deutsche Landkreistag denn vor? Ein Punkt heißt "Vorrangigkeit der Pflege stärken". Was ist damit gemeint?
Sobolewski: Menschen in besonderen Wohnformen werden, wie alle anderen Menschen auch, glücklicherweise älter, manchmal auch pflegebedürftig. Der Gesetzgeber gewährt Menschen, die in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, nicht dieselben Möglichkeit, auf Leistungen der Pflegeversicherung zurückzugreifen wie allen anderen, sondern lediglich einen Betrag von maximal 266 Euro pro Monat, die von der Pflegekasse bezahlt werden. Diesen Betrag erhält jedoch nicht unmittelbar der Leistungsberechtigte, es handelt sich hier um eine Verrechnungsgröße zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung.
Deshalb schlägt der Deutsche Landkreistag eine Finanzierung aus anderen Töpfen vor. Das führt aber nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung der Pflege, sondern erst einmal nur zu einer Verschiebung der Kosten - aus der Eingliederungshilfe in die Pflege. Zudem stellt es in den Einrichtungen eine besondere Herausforderung dar, neben eigenem Personal auch morgens, mittags und abends Fremdpersonal zu koordinieren.
Ein weiteres Thema ist Entbürokratisierung, und ganz konkret die Frage nach der Vereinfachung der Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen. Was macht denn im Augenblick diese Bedarfsermittlung so schwierig?
Sobolewski: Die Bedarfsermittlungsverfahren, die wir in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen entwickelt haben, sind aus meiner Sicht in Teilen wirklich beispielhaft. Das verursacht Aufwände, gar keine Frage: Ich muss den Menschen gut kennenlernen und ich muss ihm Gelegenheit geben zu äußern, was er wirklich braucht. Es handelt sich oft um Menschen, die in ihrer Kommunikationsfähigkeit und darüber hinaus mehrfach beeinträchtigt sind.
Abgesehen von den gesetzlichen Grundlagen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen: Stimmen denn überhaupt die Rahmenbedingungen für Inklusion in dieser Gesellschaft?
Strippel: Erstmal braucht es einen langen Atem: Bei grundsätzlich begrenzten Ressourcen und bei sehr unterschiedlichen Interessenlagen werden wir um, die Ressourcenverteilung streiten müssen. Und damit dürfen wir als Spitzenverbände auch nicht aufhören. Wir müssen sowohl für die Interessen der Leistungsberechtigten, als auch für unsere Mitgliedsorganisationen eintreten. Wenn es um Geld geht, sind wir dabei wirklich in Konkurrenz mit anderen öffentlichen Institutionen, wie der Deutschen Bahn, mit dem deutschen Schulsystem, und anderen. Wir müssen darüber reden: Wo wollen wir als Gesellschaft hin? Wie inklusiv wollen wir uns aufstellen? Wie barrierefrei sollen Innenstädte werden? Darüber müssen wir reden und manchmal auch streiten. Harmonisch ist eine Gesellschaft, glaube ich, nie zum wirklichen Fortschritt gekommen. Frauenrechte, Kinderrechte müssen ja auch erstritten werden.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir die menschenrechtliche Verortung des Themas, auf die wir uns immer wieder beziehen müssen. Als Spitzenverbände heißt das für uns, auch am Thema Empowerment mitzuarbeiten und die Menschen mit Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, für ihre begründeten Interessen selbst eintreten zu können.
Interview: Nicola van Bonn
Hintergrund:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in Folge der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die von der Bundesrepublik Deutschland bereits am 24. Februar 2009 ratifiziert worden ist. Das BTHG konkretisiert die UN-Behindertenrechtskonvention und räumt Menschen mit Beeinträchtigungen ein, selbst zu entscheiden, was sie brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Landesrahmenverträge regeln die Umsetzung auf der Landesebene.