Anlässlich des Weltflüchtlingstags (20.6.) fordert die Caritas in NRW, die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Nordrhein-Westfalen rechtsstaatlich verlässlich, organisatorisch tragfähig und menschenwürdig auszugestalten.
Aus Sicht der Caritas kommt es jetzt besonders auf drei Punkte an:
• den schnellen und qualitativ guten Zugang schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher zur Regelschule,
• die verlässliche Gesundheitsversorgung von Minderjährigen und
• den gesicherten Zugang zu unabhängiger Beratung im Asylverfahren.
Geflüchtete Minderjährige in Schulen integrieren
Die neue europäische Aufnahmerichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, minderjährigen Kindern von Asylsuchenden spätestens zwei Monate nach der Asylantragstellung den Zugang zum Bildungssystem zu ermöglichen. Nordrhein-Westfalen reagiert darauf und will Familien mit schulpflichtigen Kindern künftig bereits nach zwei Monaten den Kommunen zuweisen. Mit Beginn des neuen Schuljahres soll so ein schnellerer Schulbesuch ermöglicht werden.
"Der Weltflüchtlingstag erinnert daran, dass Schutz und Teilhabe keine abstrakten Begriffe sind, sondern sich ganz konkret im Alltag von Kindern und Familien entscheiden. Dass Kinder und Jugendliche schneller in Regelschulen ankommen sollen, ist richtig und überfällig. Jetzt braucht Nordrhein-Westfalen klare Zuständigkeiten und verlässliche Abläufe." fordert Stefanie Siebelhoff, Sprecherin der Caritas in NRW für den Bereich Migration und Integration.
Gesundheitsversorgung und unabhängige Asylverfahrensberatung
Auch bei der Gesundheitsversorgung sieht die Caritas in NRW dringenden Handlungsbedarf. Die neue Rechtslage stärkt die Ansprüche Minderjähriger. Entscheidend ist nun, dass daraus in NRW verlässliche Praxis werde und besonders schutzbedürftige Kinder und Jugendliche frühzeitig Zugang zu medizinischen, psychologischen und psychotherapeutischen Hilfen erhalten.
Zugleich unterstreicht die Caritas die Bedeutung unabhängiger Asylverfahrensberatung. Gerade unter den Bedingungen der GEAS-Reform trage sie dazu bei, Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen und faire sowie rechtsstaatliche Verfahren zu gewährleisten. In NRW bestehen dafür bereits tragende Strukturen in den Aufnahmeeinrichtungen.
Soziale und psychosoziale Begleitung sichern
Mit Blick auf die geplante Einrichtung für Asylgrenzverfahren am Düsseldorfer Flughafen sowie die angekündigte Übergangslösung in Ratingen ab Anfang 2027 fordert die Caritas, von Beginn an eine unabhängige Asylverfahrensberatung sowie eine soziale und psychosoziale Begleitung der Schutzsuchenden sicherzustellen. Die vorgesehenen beschleunigten Verfahren setzten die Betroffenen unter erheblichen Zeit- und Entscheidungsdruck. Umso wichtiger seien verlässliche Unterstützungsangebote. Zugleich müsse das Gewaltschutzkonzept des Landes konsequent umgesetzt und ehrenamtliches Engagement frühzeitig eingebunden werden.
Während des Asylgrenzverfahrens dürfen die Schutzsuchenden die Einrichtung in der Regel nicht oder nur in Begleitung verlassen. Diese weitgehende Isolation und die ungewisse Perspektive führten zu einer erheblichen psychischen Belastung. Gleichzeitig erschwerten die Rahmenbedingungen den Zugang zu unabhängiger Beratung - mit möglichen Folgen für ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren.
"Gerade deshalb braucht es in beschleunigten und besonders belastenden Verfahrenssituationen es unabhängige Asylverfahrensberatung, soziale Unterstützung und - wo erforderlich - psychosoziale Begleitung. Die Caritas steht dafür gemeinsam mit den anderen Wohlfahrtsverbänden bereit: in bestehenden Landesunterkünften und ebenso in neuen Einrichtungen wie der geplanten Übergangslösung in Ratingen." unterstreicht Siebelhoff, die Diözesan-Caritasdirektorin für das Bistum Essen ist.
Reform menschenwürdig und rechtsstaatlich umsetzen
Zum Weltflüchtlingstag bekräftigt die Caritas in NRW ihre Bereitschaft, die Landesregierung dabei zu unterstützen, die GEAS-Reform mit menschenwürdigen Bedingungen und belastbarer Verfahrenssicherheit zu gestalten. Gerade bei Zugang zu Bildung, bei Gesundheitsversorgung und bei der unabhängigen Beratung von Schutzsuchenden werde sich zeigen, ob die Reform in Nordrhein-Westfalen auch im Sinne von Kindeswohl, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit umgesetzt wird.
Der von den Vereinten Nationen ausgerufene Weltflüchtlingstag erinnert jedes Jahr am 20. Juni an die Schutzrechte, die Würde und die Widerstandskraft von Menschen auf der Flucht.