"Das bedeutet eine Stärkung unserer Hospizarbeit. Denn wir sind hier auf unsere Ehrenamtlichen angewiesen, die für Menschen in der letzten Lebensphase vieles erst ermöglichen", kommentiert Andreas Meiwes, Caritasdirektor für das Bistum Essen.
Eine Ehrenamtliche mit einem Gast des Hospizes St. Hildegard, Bochum Caritas Bochum
Seit Jahren haben die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen sich an der Förderung der Personalkosten von hauptamtlichen Koordinatoren/-innen nicht beteiligt. Mit der Einigung im Juni sind sie nun in der Pflicht. Gleichzeitig bleibe es nur eine Beteiligung an den Kosten, keine Vollfinanzierung, erklärt Meiwes. "Ambulante Hospizarbeit benötigt weiterhin Spenden. Die Förderung der Personalkosten ermöglicht es uns, mehr Geld für die Belange der Ehrenamtlichen auszugeben, etwa für die Qualifizierung, für Informations- und Aufklärungsveranstaltungen und Gruppengespräche."
Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, sterbenden Menschen in den eigenen vier Wänden ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Die zwölf ambulanten Hospizgruppen und -vereine im Ruhrbistum leisten mit ihren Ehrenamtlichen soziale, psychische, körperliche und spirituelle Beratung sterbender und schwerstkranker Menschen und deren Angehöriger. Sie helfen ihnen nach einem Todesfall auch durch die Zeit der Trauer. Dies alles leisten die ambulanten Hospizgruppen und -vereine kostenlos. Diese Arbeit wird im Wesentlichen von Ehrenamtlichen getragen. Hauptamtliche Koordinator/-innen der ambulanten Hospizgruppen bereiten sie speziell auf diese Aufgaben vor, planen die Einsätze und begleiten die Ehrenamtlichen.
Rückfragen beantwortet Frank Krursel Tel. 0201 / 81028 121, E-Mail: frank.krursel@caritas-essen.de