Wer die Integration Geflüchteter in die deutsche Gesellschaft will, muss gute Beratung fördern. Die Kürzung des Förderprogramms "Soziale Beratung von Geflüchteten" der NRW-Landesregierung zum 1. Januar 2021 wird jedoch nach Ansicht des Caritasverbandes für das Bistum Essen zu einer deutlichen Verschlechterung der Beratungsqualität führen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Wohlfahrtsverbände künftig pro Vollzeitstelle 15.000 Euro aus Eigenmitteln zuschießen müssen.
"Wenn gemeinnützige Organisationen diese Eigenmittel nicht aufbringen können, führt das zwangsläufig dazu, dass sie ihre Beratungsfachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung und hoher Expertise nicht weiterbeschäftigen können", sagt Ahmad Omeirate, Diözesan-Referent für Migration, Integration und Flucht im Caritasverband für das Bistum Essen. Denn Fachkräfte mit hoher fachlicher Qualifikation seien unter diesen Bedingungen nicht mehr bezahlbar, sie würden quasi in die Arbeitslosigkeit geschickt.
"Für die Qualität der Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen ist es fatal, wenn künftig Anbieter mit Dumpingpreisen den Auftrag zur Flüchtlingsberatung erhalten", so Omeirate. Langfristig habe das auch Auswirkungen auf andere, ohnehin bereits überlastete Migrationsdienste, auf die die Ratsuchenden zurückgreifen könnten: "Wir betrachten es als humanitäre Verpflichtung, Geflüchteten Beratung anbieten zu können, die sich mit gesundheitlichen und psychischen Problemen in einem fremden Land in einer sozialen Ausnahmesituation befinden und Rahmenbedingungen zur Bewältigung ihres Alltags unzureichend kennen oder einschätzen können."
Cordula Spangenberg
Pressemitteilung
Essen
Wer Integration will, muss Beratung fördern
Erschienen am:
20.10.2020
Herausgeber:
Caritasverband für das Bistum Essen e.V.
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Am Porscheplatz 1
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