Beim FORUM Stationäre Altenhilfe und Pflege der Caritas im Bistum Essen diskutierten rund 30 Einrichtungsleitungen mit der für das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zuständigen Behörde in Essen über Fragen ohne einfache Antworten.
Dürfen Bewohnerinnen und Bewohner eines Altenheims in ihren Zimmern kiffen oder rauchen? Ist das Bekleben von Türen mit Folien - zum Beispiel mit der Abbildung eines Bücherregals - in Fluren und Wohnbereichen von Menschen mit demenziellen Veränderungen eine freiheitsentziehende Maßnahme? Darf man demenziell veränderte Menschen, die dazu neigen, wegzulaufen, per GPS tracken?
Das sind drei von vielen ganz praktischen Fragen der rund 30 Leiterinnen und Leiter von katholischen Altenheimen, die sich am 7. Oktober zum FORUM Stationäre Altenhilfe und Pflege beim Caritasverband für das Bistum Essen eingefunden hatten. Der Caritasverband hatte die WTG-Behörde der Stadt Essen eingeladen, um mit Verantwortlichen von Altenhilfeeinrichtungen über solche Fragen und ihre Bewertung bei Prüfungen zu sprechen.
Carlo Schmidt von der Essener Behörde, die für das Wohn- und Teilhabegesetz zuständig ist auf dem FORUM Altenhilfe in Essen. Caritas / Christoph Grätz
Wie so oft im Leben gab es auch hier keine eindeutigen Antworten. Carlo Schmidt von der Essener WTG-Behörde erläuterte den Auftrag seines Hauses: Es gehe nicht darum, juristische Bewertungen vorzunehmen, sondern den Ist-Stand der Pflege in den Einrichtungen zu erfassen und zu prüfen, ob die Einrichtungen die Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes erfüllen. Außerdem gebe sie Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Mängeln und verstehe sich auch als beratende Instanz. Bei Nichtbefolgung ihrer Empfehlungen kann sie ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Schließung einer Einrichtung anordnen. Dies sei in Essen bisher nicht vorgekommen, so Schmidt.
Wie aber nun umgehen mit den drei genannten Fragestellungen?
Beim Rauchen im Zimmer gilt zunächst das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem privaten Wohnraum. Dieses kann jedoch mit Verweis auf den Nichtraucher- und den Brandschutz eingeschränkt werden. Steht ein Raucherraum oder ein Balkon zur Verfügung, sollte dieser genutzt werden. Außerdem ist auf schwer entflammbare Bettwäsche zu achten. Schmidt empfahl in jedem Fall, Gespräche mit den Betroffenen, ihren Angehörigen und dem Heimbeirat zu führen, wenn sich Probleme häufen - etwa, weil Mitarbeitende sich weigern, ein Zimmer zu betreten. Er bemängelte, dass es seitens des Ministeriums bislang keine klaren Handlungsempfehlungen gebe.
Dr. Michael Niggemann, Gründer und Direktor der Enerthing GmbH, einem auf wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung spezialisierten Unternehmen Caritas / Christoph Grätz
Ist das Bekleben von Türen mit Folien, die ein wohnliches Ambiente vortäuschen - etwa ein Bücherregal -, bereits eine freiheitsentziehende Maßnahme? Hier gibt es unterschiedliche Auslegungen, auch zwischen den einzelnen WTG-Behörden. Die Empfehlung lautet, sich zunächst an die Bezirksregierung zu wenden und im Zweifelsfall eine Klärung vor dem zuständigen Amtsgericht herbeizuführen. Das Problem: Diese Verfahren sind langwierig und oft nicht praxistauglich, so eine Einrichtungsleiterin.
Wie sieht es aus, wenn Personen mit Lauftendenz mit einem GPS-Tracker von den Zu- und Angehörigen ausgestattet werden und so über das Handy geortet werden können? Aus der Praxis wird berichtet, dass in Altenheimen häufig mehrere demenziell veränderte Menschen wohnen, die eine Lauftendenz haben.
"Einerseits haben wir als Einrichtung natürlich eine Fürsorgepflicht für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, andererseits müssen wir aber auch den Schutz unserer Mitarbeitenden gewährleisten, ihnen Sicherheit in ihrem Tun vermitteln und den täglichen Betrieb sichern. Das ist nicht möglich, wenn Mitarbeitende über längere Zeit mit der Suche nach Bewohnerinnen und Bewohnern beschäftigt sind und für andere Aufgaben in der Pflege ausfallen", sagte Kathrin Borowczak vom Altenheim St. Martin in Essen. Hier empfiehlt die Essener Behörde eine Klärung durch das zuständige Amtsgericht. Ein Vorgespräch mit dem Gericht könne Aufschluss darüber geben, welche Erfolgsaussichten ein entsprechender Antrag hätte.
Carsten Brandenberg von der Contilia Therapie und Rehabilitation GmbH Caritas / Christoph Grätz
Eindeutige Lösungen für die drei Fragestellungen konnte auch Schmidt nicht liefern. Er verwies auf den Auftrag seiner Behörde, keine juristischen Bewertungen vorzunehmen, sondern mit unangemeldeten Prüfungen die bestehenden Pflegeverhältnisse in den Einrichtungen zu kontrollieren. In strittigen Fragen riet er zu einer gerichtlichen Entscheidung, denn jeder Fall sei als Einzelfall zu betrachten. Oft ließen sich aber auch in Gesprächen mit Betroffenen, Angehörigen und dem Heimbeirat gute Lösungen finden. Er verwies darauf, dass unterschiedliche Behörden dabei auch zu unterschiedlichen Auslegungen kämen. Begleitet wurde Schmidt vom stellvertretenden Leiter des Essener Amtes für Soziales und Wohnen, Bodo Kolling und Vanessa Twardon von der Essener WTG-Behörde. Schmidt signalisierte Gesprächsbereitschaft bei offenen Fragen.
Weitere Themen des Tages
Im weiteren Verlauf der Tagung stellte Carsten Brandenberg von der Contilia Therapie und Rehabilitation GmbH das mobile Rehabilitationsangebot des großen Trägers von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen vor.
Dr. Michael Niggemann, Gründer und Direktor der Enerthing GmbH, einem auf wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung spezialisierten Unternehmen, berichtete über den Einsatz smarter Sensorik und Heizungssteuerung für ein gesundes Raumklima bei gleichzeitig geringeren Energiekosten.
Raphael Dittert, Referent für Organisationsentwicklung beim Caritasverband für das Bistum Essen. Caritas / Christoph Grätz
Raphael Dittert, Referent für Organisationsentwicklung beim Caritasverband für das Bistum Essen, sprach über Krisenvorsorge in der Altenhilfe und stellte ein Programm zur Stärkung der Resilienz bei der Krisenbewältigung vor. Dazu zählt zum Beispiel der Umgang mit extremer Hitze.
Auch das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) war Thema der Tagung. Frank Krursel, Fachreferent beim Caritasverband für das Bistum Essen, beleuchtete in seiner Einführung zum Forum die Auswirkungen auf Einrichtungen und Dienste. Das Gesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen; die abschließende Lesung ist für den 18. Dezember geplant, in Kraft treten soll es zum 1. Januar.
Das FORUM Stationäre Altenhilfe und Pflege ist eine Veranstaltungsreihe des Caritasverbandes für das Bistum Essen, in der Leitungen von Altenhilfeeinrichtungen in den fachlichen Austausch gehen und aktuelle Fragen der Pflege erörtern. (ChG)