Betreuung - was ist das?
Voraussetzungen einer Betreuungseinrichtung nach §1896 BGB: psychische, geistige, seelische oder körperliche Krankheit oder Behinderung, die dazu führt, dass ein Betroffener alle oder einige seiner Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann.
Betreuer werden unterschieden in:
- ehrenamtliche Betreuer (Angehörige oder nicht verwandte Ehrenamtliche),
- Vereinsbetreuer (= Mitarbeiter von Betreuungsvereinen),
- freiberufliche Betreuer (Anwälte, Sozialarbeiter, Altenpfleger, Kaufleute etc.. Für die Führung von Betreuungen ist keine spezifische Ausbildung erforderlich.
Betreuungsvereine sind eigenständig oder u. a. in bestehende SKF, SKM, Caritasvereine integriert. Sie haben eine Anerkennung vom Landesbetreuungsamt als Betreuungsverein tätig zu sein. Die Betreuungsvereine müssen selber Betreuungen führen und haben die Pflicht, ehrenamtliche Betreuer zu werben, zu schulen und zu begleiten sowie über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu informieren.
Betreuer müssen vom Gericht bestellt werden und geeignet sein eine Betreuung zuführen. Sie müssen bereit sein diese Aufgabe längere Zeit (Monate/Jahre) zu übernehmen. Betreuer müssen Hilfen für ihre Betreuten organisieren nicht diese Hilfe selber erbringen. Also z. B. Pflege organisieren nicht Pflege selber leisten.
Ehrenamtliche, die eine Betreuung übernehmen möchten sollten Freude am Umgang mit Menschen haben und andere Lebens- und Wertvorstellungen akzeptieren. Die Aufgabe von Betreuern ist so vielfältig, wie das Leben und die Menschen. Zu Regeln sind z. B. Behörden-, Post-, Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten.