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Demo "NRW bleib sozial!" am 13. November 2024 in Düsseldorf
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Gut zu wissen Freiwilligendienste

BFD oder FSJ – Was passt?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist der Klassiker unter den Freiwilligendiensten. Seit 2011 gibt es zusätzlich den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier erfahren Sie, worin sich die Dienste unterscheiden, wo Sie sich bewerben können und welche Aufgaben und Leistungen Sie erwarten.

Zwei junge Mitarbeiter im KrankenhausFreiwillige können bei der Caritas zum Beispiel in Krankenhäusern arbeiten. Pedro Citoler

Einsatzbereiche

Die sind für FSJler und BFDler identisch. In den Einrichtungen und Diensten der Caritas können Sie als Freiwilliger oder Freiwillige zum Beispiel mit Kindern, alten, kranken oder behinderten Menschen arbeiten. Es gibt aber auch Aufgaben in der Verwaltung, in der Hauswirtschaft oder der Haustechnik.

Dauer und Bewerbung  

BFD und FSJ dauern mindestens sechs und längstens 18 Monate. Die meisten Freiwilligen entscheiden sich aber für zwölf Monate. Die beginnen in der Regel im September, weil so im Anschluss der nahtlose Einstieg in Ausbildung oder Studium möglich wird.

Da die Plätze begrenzt sind, sollten Sie sich frühzeitig bewerben. Das können Sie direkt bei einer Einsatzstelle oder einem regionalen Träger der Caritas tun. Weitere Infos rund um ein BFD gibt es auch beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. 

Leistungen 

Als Freiwilliger oder Freiwillige bekommen Sie ein Taschengeld. Aus steuerrechtlichen Gründen darf das bei beiden Diensten nicht höher sein als 381 Euro im Monat [Stand Januar 2018]. Wie viel Ihnen der Träger tatsächlich bezahlt, entscheidet er selbst. Ebenso, ob er Verpflegung und Unterkunft stellt oder Ihnen dafür eine Pauschale ausbezahlt. 

Darüber hinaus sind Sie während des Freiwilligendienstes sozialversichert. Das zahlt sich später bei der Rente aus, und ist von Vorteil, wenn Sie im Anschluss an den Dienst keine Arbeitsstelle finden. Dann steht Ihnen Arbeitslosengeld zu. Wichtig für Ihre Eltern: Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, während Sie ein FSJ oder BFD absolvieren. 

Viele Arbeitgeber achten auf das soziale Engagement von Bewerberinnen und Bewerbern. Das können Sie mit der Bescheinigung und dem Zeugnis nachweisen, die Sie am Ende Ihres Dienstes erhalten.

Altersbeschränkung

Wenn Sie ein FSJ oder BFD machen wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Sind Sie über 27,  können Sie einen Bundesfreiwilligendienst leisten - und das sogar in Teilzeit mit mindestens 20,5 Stunden pro Woche. Vor allem für Arbeitsuchende, Ruheständler und Berufsumsteiger ist das eine Möglichkeit, sich neu zu orientieren.

Bildungstage

Gruppe von FreiwilligenBei den Bildungstagen geht es auch um die persönliche Zukunft.KNA / Oppitz

Der Freiwilligendienst soll Sie persönlich weiterbringen. Sie lernen viel fürs Leben, auch wenn Sie hinterher keinen sozialen Beruf machen wollen. In der Einsatzstelle warten neue Aufgaben und Herausforderungen, Sie übernehmen Verantwortung - für sich und andere. Die Erfahrungen, die Sie dabei sammeln, können Sie in begleitenden Seminaren mit anderen Freiwilligen und mit Fachleuten Ihres Trägers austauschen und für sich bewerten. Bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit nehmen Sie an 25 Bildungstagen teil, bei denen es neben sozialen, politischen und religiösen Themen auch um die persönliche Lebens- und Berufsplanung geht. Wenn Sie ein BFD machen und unter 27 sind, erwartet Sie auch ein einwöchiges Seminar zur politischen Bildung.

Als Freiwilliger über 27 Jahren bekommen Sie in der Regel einen Bildungstag pro Einsatzmonat. Die Gestaltung passt Ihr Träger an die etwas anderen Erwartungen älterer Freiwilliger an.  

Häufigkeit

Das FSJ können Sie nur einmal machen. Beim BFD ist das anders. Der lässt sich mit einem Abstand von je fünf Jahren beliebig oft wiederholen. 

Warum gibt es zwei unterschiedliche Freiwilligendienste?

Das hat verfassungsrechtliche Gründe. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) fällt in die Zuständigkeit der Länder, der Bundesfreiwilligendienst (BFD) in die des Bundes. Der BFD wurde als Ersatz für den Zivildienst entwickelt, der seit dem Wegfall der Wehrpflicht im Jahr 2011 ausgesetzt ist.

Autor/in:

  • Johannes Beckert
Quelle: caritas.de
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