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Caritas in NRW Gastbeitrag

Inklusion: Nicht aufschiebbar!

[Jan. 2011] - Weg mit dem Fürsorgegedanken - Aufbruch in inklusive Gesellschaft!

Ein Mann mit Behinderung sitzt auf einem Drehstuhl an seinem Arbeitsplatz in der St. Laurentius-Werkstätte in HagenOlaf Keller am Arbeitsplatz. Fotoprojekt Perspektiv-Wechsel Christof Becker

Wenn die Frage gestellt wird: „Gibt es eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung?“, fallen mir diese Bilder ein: Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung von der Kindertagesstätte über die Schule bis zum Arbeitsleben, Diskriminierung im Alltag, Missverständnisse im täglichen Umgang. Wir alle wissen: Unsere Gesellschaft ist allen politischen Sonntagsreden zum Trotz noch immer weit von einer gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderung entfernt. Eine solche zu behaupten wäre anmaßend, vermessen und der Versuch, die aktuelle Situation schönzureden.

Dabei gibt es schon lange rechtliche Grundlagen. Das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist im Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben. Es umfasst den Anspruch auf medizinische Rehabilitation, auf Teilhabe am Arbeitsleben und auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde ein Schlusspunkt unter wohlgemeintes Gutmenschentum ohne konkrete Folgen und den immer noch weit verbreiteten Fürsorgegedanken gesetzt. Die jetzt verbindlich geltende Inklusion bedeutet Kommunikation und Teamarbeit sowie einen offenen und gleichberechtigten Umgang von Menschen mit und ohne Behinderung. Zu diesem fairen Miteinander gehört übrigens auch, dass in der Behindertenpolitik erreichbare Ziele gemeinsam erarbeitet und konsequent umgesetzt werden. Wir brauchen lebensnahe Lösungen, die alle Menschen mit einbeziehen und ihnen gerecht werden.

Auch der Koalitionsvertrag der Landesregierung sagt Inklusion zu. Inklusion ist dabei genau definiert: Alle verändern sich, auch die Menschen ohne Behinderung. Aber - wir müssen uns jetzt, ohne jede weitere Verzögerung, auf den Weg machen. Denn die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht, das weder aufschiebbar noch diskutierbar ist.

Inklusive Bildung

Ein Beispiel: Im Bereich Bildung diskutieren wir in NRW das Thema inklusive Schule hin und her. Trotzdem lesen wir in den Medien, dass uns UN-Beobachter sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene schwere Versäumnisse bei der Integration von behinderten Menschen in den normalen Schulunterricht vorwerfen. Salopp ausgedrückt: Es wurde in NRW viel geredet, aber bei der Umsetzung hapert es. Diese Vorwürfe können und dürfen wir nicht auf uns sitzen lassen. Hier ist die Landesregierung gefordert und muss sich auch an ihren Vereinbarungen im Koalitionsvertrag messen lassen. Wobei ich sicher bin, dass wir jetzt - unter anderem mit dem geplanten ressortübergreifenden Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" - auf einem guten Weg sind.

Ein Mann mit Behinderung in einem Anzug, der vor der St. Laurentius-Werkstätte in Hagen stehtOlaf Keller im Privatleben. Fotoprojekt Perspektiv-Wechsel Christof Becker

Menschen mit Behinderung - Mitleids- oder Wirtschaftsfaktor?

Zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört aber auch die Veränderung in den Köpfen. Seien wir ehrlich: In der Gesellschaft werden Menschen mit Behinderung in der Regel als Leistungsempfänger oder Kostenfaktor gesehen. Das ist grundlegend falsch. Messen wie die Rehacare in Düsseldorf lassen ahnen, welche Wirtschaftskraft und wie viele Arbeitsplätze mit dem Thema "Behinderung" verknüpft sind. Was fehlt, ist eine konkrete Marktbeschreibung, die dies verdeutlicht und damit auch neues Entwicklungspotenzial erschließt. Und genau diesen Weg werden wir in NRW jetzt gemeinsam mit den Hauptakteuren beschreiten.

UN-Konvention leben - jeden Tag

Die beiden Beispiele zeigen deutlich, wie komplex das Thema ist. Sie machen auch deutlich: Die Umsetzung der UN-Konvention fordert nicht nur die Landesregierung oder Politik. Jeder Einzelne ist gefragt. Die UN-Konvention ist erst dann erfolgreich, wenn sie auch im Alltag gelebt wird. Die gesellschaftspolitischen Ideen, die hinter Gesetzen, Verordnungen oder Konventionen stecken, müssen nicht zuletzt auch durch die Menschen vor Ort im Alltag gelebt werden. Nur dann werden Veränderungen herbeigeführt und Paragrafen und Artikel mit echtem Leben gefüllt.



Barrierefreiheit umfasst ... nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch den vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation.

(Auszug aus dem Koalitionsvertrag NRW)

Autor/in:

  • Norbert Killewald
Quelle: caritas-nrw.de
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