Die Schuldnerberatung muss bedarfsgerecht ausgebaut werden, um der seit Beginn der Corona-Pandemie zunehmenden Anzahl verschuldeter Menschen besser helfen zu können. Das fordert der Essener Diözesan-Caritasdirektor Matthias Schmitt anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2021 (7. bis 11. Juni 2021). In allen sozialen Schichten nehme die Verschuldung zu.
"Soziale Schuldnerberatung, die unsere Beratungsstellen anbietet, hat den gesamten Menschen in seinem sozialen Umfeld im Blick. Das macht auch den Erfolg dieses Ansatzes aus, den zahlreiche Studien belegen", sagt Schmitt. Verschuldung schränke die Lebensgrundlage vieler Menschen ein. Das sei nicht nur ein finanzielles Problem. "Uns geht es um die Menschen hinter den Schulden, so wie es auch das Motto der Aktionswoche Schuldnerberatung ‚Der Mensch hinter den Schulden‘ ́der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände ausdrückt. Verschuldung ist immer auch eine menschliche Katastrophe", so Schmitt. Nach Schätzungen sind - auch in Folge der Corona-Pandemie -zwei Millionen Soloselbstständige und Freiberufler von Überschuldung bedroht. "Viele Existenzen sind finanziell prekär aufgestellt. Wir sprechen da mittlerweile nicht mehr nur über Empfänger von Grundsicherung und Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Jetzt drohen auch Menschen in Verschuldung zu geraten, die es vorher niemals für möglich gehalten hätten", sagt Matthias Schmitt. Das zeige, dass zusätzliche gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen nötig seien, vor allem im ländlichen Raum.
"Die Kommunen kommen nicht umhin, eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen zu finanzieren. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von tariflichen Löhnen und von Verwaltungs-und Sachkosten. Ein nicht ausreichendes Netz von Schuldnerberatungsstellen, das nicht auskömmlich finanziert ist, kommt die Kommunen am Ende teurer zu stehen. Jeder Verschuldete, dem nicht gut geholfen werden kann, droht eine zusätzliche Belastung für die Kommunen bei der Sozialhilfe zu werden", sagt der Diözesan-Caritasdirektor.
Menschen, die in finanzielle Not geraten seien, benötigten -unabhängig von ihrer Einkommenssituation - kompetente Unterstützung. Daher müsse endlich ein Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle ins Gesetz geschrieben werden. Schmitt begrüßt ausdrücklich die jüngste Reform des Insolvenzrechtes, nach der es möglich ist, nach drei Jahren eine Schuldenbefreiung zu erhalten. Doch nun seien weitere Reformen notwendig: "Die Speicherfristen von Schuldendaten bei Auskunfteien müssen deutlich kürzer werden. Dass bei der Schufa Schuldendaten weitere drei Jahre nach Ende des dreijährigen Insolvenzverfahrens gespeichert bleiben, erschwert ehemals Verschuldeten den Neustart. Für sie ist es zum Beispiel schwer bis unmöglich, unter diesen Bedingungen eine neue Wohnung zu finden. Wohnen aber ist ein Menschenrecht, das Überschuldeten oder von Armut Bedrohten nicht vorenthalten werden darf. Daher fordern wir eine Speicherfrist bei der Schufa von höchstens einem, besser einem halben Jahr", sagt Schmitt.
Die Aktionswoche Schuldnerberatung wird veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihr haben sich Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen.
Ansprechpartnerin: Angelika Wagner
Diözesan-Referentin Armut & Arbeit
Tel. 0201 81028-727
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Cordula Spangenberg