Obwohl der Pfändungsschutz gesetzlich geregelt ist, erleben viele Menschen, dass ihr Existenzminimum im Schuldenfall nicht gesichert ist. In Deutschland kommt es monatlich zu mehreren hunderttausend Kontopfändungen. Viele der betroffenen Menschen sind auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) angewiesen, damit Geld für Miete, Energieversorgung, Lebensmittel oder Medikamente verfügbar bleibt. Doch in der Praxis erleben Ratsuchende immer wieder Hürden: Konten werden verspätet umgewandelt, Freibeträge nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben blockiert oder zusätzliche Barrieren aufgebaut.
Angelika Wagner, Referentin für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum EssenCaritas | Christoph Grätz
Aktionswoche Schuldnerberatung
"Das muss sich ändern", sagt Angelika Wagner, Referentin für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Essen. "Die Politik hat die Aufgabe, den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen." Damit stellt Wagner sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). Unter dem Motto "Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird" macht die AG SBV vom 15. bis zum 19. Juni mit einer Aktionswoche auf Missstände beim Pfändungsschutz aufmerksam. Nach ihren Angaben gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
"‚Wie komme ich an mein Geld?‘ - diese Frage hören die Mitarbeitenden in der Schuldnerberatung regelmäßig", sagt Wagner, die im Netzwerk der Caritas im Bistum Essen für die vier örtlichen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Bochum, Wattenscheid, Oberhausen und Duisburg zuständig ist. "Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Stromrechnungen nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert."
Pfändungsschutz konsequent umsetzen
In der Theorie schützt das P-Konto automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten. In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. "Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen", erläutert Wagner. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden stehe andernfalls zeitweise kein Geld für existenzsichernde Ausgaben zur Verfügung. Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss.
"Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten", fordert Wagner. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierefreie Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.
Schuldnerberatung im Bistum Essen
Mögliche Problemlagen wie Miet- und Energieschulden führen schnell zu Stromsperren oder Wohnraumverlust. Die Schuldnerberatungsstellen der örtlichen Caritas- und Fachverbände im Bistum Essen unterstützen dabei, einen Überblick über die eigene finanzielle Situation zu bekommen und die Existenz zu sichern.
Schuldnerberatungsstellen
- Caritasverband Ruhr-Mitte in Bochum - Schuldner- und Insolvenzberatung
- SKFM Wattenscheid - Schuldner- und Insolvenzberatung
- Caritasverband Duisburg - Schuldner- und Insolvenzberatung
- Caritasverband Oberhausen - Schuldnerberatung