Das zweite Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2017 eingeführt wurde, berücksichtigt vermehrt, was ein pflegebedürftiger Mensch selbständig tun kann und wobei er Unterstützung braucht. Um die Wirksamkeit des neuen Gesetzes zu überprüfen, hat das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld nun ein Projekt zur Ergebnisorientierung in der ambulanten Pflege aufgelegt und dazu unter anderem die ambulanten Pflegedienste im Bistum Essen und im Erzbistum Köln mit ins Boot geholt. Nun wurden im Bistum Essen mit der Projektleitung aus dem Bistum Köln und den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Institutes für Pflegewissenschaft die teilnehmenden ambulanten Pflegedienste des Bistums Essen geschult.
Aus der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes leitet sich auch ein neues Verständnis von Pflege ab. Denn die ambulante Pflege in Deutschland hatte vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes eine starke Verrichtungsorientierung. Ursache dafür war bislang das Pflegeverständnis im alten SGB XI sowie eine starke Akzentuierung von Struktur- und Prozessqualität bei der externen Qualitätsbeurteilung. Dieses Verständnis prägte in den letzten Jahren alle Bereiche der Pflege: Von den Inhalten der Leistungen über die Pflegedokumentation bis hin zum Qualitätsverständnis. Zukünftig muss sich pflegerisches Handeln stärker an den individuellen Problem- und Bedarfslagen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausrichten - und den Nachweis führen, dass Pflege einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Pflegekompetenz von Angehörigen, zur Prävention und zu bedürfnisgerechten Problemlösungen leistet. Das bedeutet, dass unter anderem die Qualitätsprüfungsrichtlinie, die Erhebung von Daten bei den MDK-Prüfungen sowie die Überarbeitung der Qualitätsdarstellung neu entwickelt werden müssen.
"Ich sehe hier eine große Chance für unsere Pflegedienste im Bistum Essen, bei der Erprobung der Ergebnisorientierung mitzuwirken und sie so mitzugestalten", erklärt Frank Krursel, Referent für Ambulante Pflegedienste und palliative Versorgung im Diözesan-Caritasverband Essen, "gleichzeitig wird sich dieses Projekt direkt auf die zu erbringenden pflegerischen Leistungen auswirken, wovon direkt die Patienten und pflegenden Angehörigen profitieren."
Pressemitteilung
Essen/Köln
Neues Pflegestärkungsgesetz auf dem Prüfstand
Erschienen am:
07.02.2018
Herausgeber:
Caritasverband für das Bistum Essen
Stabsstelle Information & Kommunikation
Am Porscheplatz 1
45127 Essen
+49 201 810 28 - 126
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