So haben Caritas-Mitarbeiter Ulrike Hartwich vom Marienhospital Gelsenkirchen in die Bundeskommission und Alfred Berger vom Caritasverband Gladbeck in die Regionalkommission NRW des Deutschen Caritasverbandes gewählt. Dort werden sie die Belange der Dienstnehmer, so heißen Arbeitnehmer im kirchlichen Arbeitsrecht, vertreten. Auch die Dienstgeberseite wählte mit Hubert Brams, Geschäftsführer des St. Marien-Hospitals in Mülheim, ihre Vertretung in die Regionalkommission. Zusätzlich wird Martin Simon, Abteilungsleiter beim Diözesan-Caritasverband Essen, in diese Kommission entsandt.
Die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bistum Essen werden für die kommenden vier Jahre mit über die Lohntarife für bundesweit mehr als 500.000 Caritas-Mitarbeiter verhandeln - an beiden Seiten des Verhandlungstisches. Im Bistum Essen gelten die Beschlüsse für 750 soziale Einrichtungen und Dienste in Kitas, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Beratungsstellen und Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Generalvikar Klaus Pfeffer, Vorstandsvorsitzender der Caritas im Ruhrbistum, gratulierte den Gewählten und betonte das gemeinsame Anliegen, sich zum Wohl der Mitarbeiter und der Menschen, für die die Caritas da sei, zu engagieren.
Die Arbeitsrechtliche Kommission ist auf Bundesebene und mit ihren Regionalkommissionen zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts. In allen Kommissionen auf Bundes- und Regionalebene sitzen gleich viele Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeber-Seite. In der Regionalkommission NRW - einer von sechs Regionalkommissionen - engagieren sich jeweils zehn Vertreter der Mitarbeiter- und Dienstgeberseite aus den (Erz-)Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Mehr Infos unter www.caritas.ruhr (ChG)