Bis zum 30. Oktober 2021 ist die Wahl der neuen Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die am 1. Januar 2022 beginnende und bis 2025 währende Amtsperiode durchzuführen. Die Koordinierung des Wahlverfahrens obliegt dem zentralen Vorbereitungsausschuss, der sich am 7. Januar 2021 konstituiert hat. Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite der Kommission rufen nun zur Wahl auf.
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie auf Basis einer eigenen Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen wurde. In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder jeder Kommission gefasst werden.
Wahlaufruf Dienstgeberseite
Wahlaufruf Mitarbeiterseite
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Ansprechpartner: Martin Simon
Rechtsanwalt, Abteilungsleiter Recht, Verwaltung & Fortbildung
Tel. 0201 81028-150
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