Prävention und Intervention
Der Caritasverband für das Bistum Essen hat sich als eigener Rechtsträger ebenfalls dazu verpflichtet alles zu tun, um sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen zu verhindern. Dabei wird er durch die ihm angegliederte Stabsstelle und seine Präventionsfachkraft unterstützt.
Prävention
Die Mitgliedseinrichtungen und Dienste, die dem Caritasverband für das Bistum Essen angehören, tragen die Verantwortung für das körperliche und seelische Wohl der ihnen anvertrauten Menschen. Die Einrichtungen und Dienste sollen für diese Menschen und ihre Mitarbeiter*innen sichere Orte sein. Teil dieser Verantwortung ist eine vorbeugende Arbeit und die gemeinsame Erarbeitung einer „Kultur der Achtsamkeit“. Diese Kultur verpflichtet Mitarbeitende und uns anvertraute Menschen, persönliche Grenzen zu respektieren und zu wahren, achtsam mit Nähe und Distanz umzugehen und einander mit Respekt zu begegnen. Die Stabsstelle bietet den Mitgliedern des Caritas-Netzwerkes im Bistum Essen Beratung und Unterstützung in folgenden Bereichen/Belangen an: Bei der Erstellung institutioneller Schutzkonzepte, bei der Vernetzung von Akteuren und bei der Verbesserung der Struktur- und Prozessqualität.
Intervention
In einem Fall von sexualisierter Gewalt in einer Mitgliedseinrichtung, bleiben die Träger in der Verantwortung für das weitere Vorgehen. Die Stabsstelle Prävention & Intervention des Caritasverbandes für das Bistum Essen ist Ansprechpartner/in und unterstützt auf Wunsch den Träger in konkreten Fällen bei der Bearbeitung. Dabei nimmt die Stabsstelle vor allem die Perspektive der Menschen ein, die eine Grenzverletzung erleiden mussten oder Opfer sexualisierter Gewalt wurden.
Anerkennung des Leids
Am 1. August 2023 trat der Deutsche Caritasverband mit allen Untergliederungen dem Verfahren zur Anerkennung des Leids der deutschen Bistümer bei. Um Anerkennungszahlungen zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag auf Anerkennungsleistungen in derjenigen Diözese stellen, in der sie Unrecht erfahren haben. Für alle Diözesen gibt es einen oder mehrere unabhängige Ansprechpersonen, die in keinem Anstellungs- oder Weisungsverhältnis zur Caritas oder zur katholischen Kirche in Deutschland stehen. Diese Ansprechpersonen führen ein Gespräch mit den Betroffenen und prüfen, ob die geäußerten Beschuldigungen plausibel sind. Der entsprechende Antrag wird an die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet. Diese entscheidet dann über die Höhe des auszuzahlenden Geldbetrags in Abhängigkeit von der Häufigkeit des Missbrauchs, von der Anzahl der Täter, dem Setting, dem Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt der Tat und anderen Kriterien.
Schulungen
Im Themenfeld Prävention von sexualisierter Gewalt berät der Diözesan-Caritasverband (DiCV) Essen auf Wunsch bei der Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) und gibt bei Bedarf eine qualifizierte Rückmeldung.
Ein wichtiges Element der Prävention sind unterschiedliche Schulungen. Der DiCV Essen verantwortet gemeinsam mit den anderen vier Diözesan-Caritasverbänden in NRW das Angebot des blended learning. Blended learning, oder auch integriertes Lernen, bezeichnete eine didaktische Methode, die Präsenzveranstaltungen mit Online-Selbstlernkursen kombiniert. Die Kurse werden gemeinsam weiterentwickelt und begleitet.
Das blended learning ist ein gemeinsames Angebot der Caritasverbände für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln, Paderborn und Münster in den Themenfeldern:
•Prävention (sexualisierter) Gewalt in Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe
•Kinder, Jugend- und Familienhilfe
•Verwaltung und Service
Der DiCV Essen ist daneben an der Entwicklung und Umsetzung der Schulungen für Schulungsreferenten, Leitungskräfte und Präventionsfachkräfte beteiligt.
Informationen zum Blended Learning Angebot Prävention von (sexualisierter) Gewalt
Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt