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Prävention und Intervention

Der Caritasverband für das Bistum Essen hat sich als eigener Rechtsträger ebenfalls dazu verpflichtet alles zu tun, um sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen zu verhindern. Dabei wird er durch die ihm angegliederte Stabsstelle und seine Präventionsfachkraft unterstützt.

Prävention

Die Mitgliedseinrichtungen und Dienste, die dem Caritasverband für das Bistum Essen angehören, tragen die Verantwortung für das körperliche und seelische Wohl der ihnen anvertrauten Menschen. Die Einrichtungen und Dienste sollen für diese Menschen und ihre Mitarbeiter*innen sichere Orte sein. Teil dieser Verantwortung ist eine vorbeugende Arbeit und die gemeinsame Erarbeitung einer „Kultur der Achtsamkeit“. Diese Kultur verpflichtet Mitarbeitende und uns anvertraute Menschen, persönliche Grenzen zu respektieren und zu wahren, achtsam mit Nähe und Distanz umzugehen und einander mit Respekt zu begegnen. Die Stabsstelle bietet den Mitgliedern des Caritas-Netzwerkes im Bistum Essen Beratung und Unterstützung in folgenden Bereichen/Belangen an: Bei der Erstellung institutioneller Schutzkonzepte, bei der Vernetzung von Akteuren und bei der Verbesserung der Struktur- und Prozessqualität.

Intervention

In einem Fall von sexualisierter Gewalt in einer Mitgliedseinrichtung, bleiben die Träger in der Verantwortung für das weitere Vorgehen. Die Stabsstelle Prävention & Intervention des Caritasverbandes für das Bistum Essen ist Ansprechpartner/in und unterstützt auf Wunsch den Träger in konkreten Fällen bei der Bearbeitung. Dabei nimmt die Stabsstelle vor allem die Perspektive der Menschen ein, die eine Grenzverletzung erleiden mussten oder Opfer sexualisierter Gewalt wurden.

Schulungen

Das blended learning ist ein gemeinsames Angebot der Caritasverbände für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln, Paderborn und Münster in den Themenfeldern:
•Prävention (sexualisierter) Gewalt in Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe
•Kinder, Jugend- und Familienhilfe
•Verwaltung und Service

Informationen zum Blended Learning Angebot Prävention von (sexualisierter) Gewalt

Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt

Bericht Prävention/Intervention

Verfahren zur Anerkennung des Leids umsetzen

Rückblickend hat der DiCV seine Mitglieder und Träger im vergangenen Jahr in den Bereichen Prävention, Aufarbeitung und Intervention in mehreren Fällen beraten und begleitet. Schwerpunkt ist die Umsetzung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids.

Prävention

 Im Themenfeld Prävention von sexualisierter Gewalt berät der Diözesan-Caritasverband (DiCV) Essen auf Wunsch bei der Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) und gibt bei Bedarf eine qualifizierte Rückmeldung. Im Berichtszeitraum haben sechs Träger dieses Angebot angenommen. 

 Ein wichtiges Element der Prävention sind unterschiedliche Schulungen. Der DiCV Essen verantwortet gemeinsam mit den anderen vier Diözesan-Caritasverbänden in NRW das Angebot des blended learning. Blended learning, oder auch integriertes Lernen, bezeichnete eine didaktische Methode, die Präsenzveranstaltungen mit Online-Selbstlernkursen kombiniert. Die Kurse werden gemeinsam weiterentwickelt und begleitet. Weitere Informationen zu dem Angebot gibt es unter: Lizenzen-Praevention-Blended-Learning.pdf (caritas-campus.de) 

 Der DiCV Essen ist daneben an der Entwicklung und Umsetzung der Schulungen für Schulungsreferenten, Leitungskräfte und Präventionsfachkräfte beteiligt. 

 Anerkennung des Leids

 Am 1. August 2023 trat der Deutsche Caritasverband mit allen Untergliederungen dem Verfahren zur Anerkennung des Leids der deutschen Bistümer bei. Mit Veröffentlichung dieses Verfahrensbeitritts meldeten sich ehemalige Heimkinder beim DiCV und bei Trägern und berichteten - teilweise zum ersten Mal - von sexuellen Übergriffen, denen sie vor vielen Jahren in Einrichtungen der Caritas ausgesetzt waren. Die Betroffenen fanden erst jetzt den Mut und die Worte, sich zu ihren Erlebnissen zu äußern. Teilweise hatten die Betroffenen bereits Kontakt zum Bistum Essen aufgenommen. 

 Der DiCV Essen hatte in diesem Kontext im Berichtszeitraum mit acht Betroffenen Kontakt. Da das Verfahren zur Anerkennung des Leids zwar seit August 2023 für die Caritas gilt, aber die Strukturen und Verfahren noch gar nicht entwickelt waren, mussten diese mit dem Bistum und den Trägern entwickelt und umgesetzt werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 

 Aufarbeitung

 Neben der Antragstellung auf Leistungen zur Anerkennung des Leids ging und geht es den Betroffenen vor allem um die Aufarbeitung ihrer Geschichte und der Taten. Sie fragen nach Verantwortlichen, nach Strukturen, die die Taten ermöglicht haben, und sie erwarten, dass die Träger alles tun, damit so etwas in Zukunft nicht wieder passiert. Diesen Fragen gewissenhaft nachzugehen, ist Aufgabe der Träger. Der DiCV Essen unterstützt und berät in diesen Prozessen, soweit dies gewünscht und möglich ist.

 Intervention

 Auch im Bereich "Intervention" kann der DiCV Essen auf Wunsch der Träger beratend tätig werden, beispielsweise wenn der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs oder einer sexuellen Grenzverletzung im Raum steht. Bislang haben jedoch wenige Träger eine Meldung an den DiCV als Selbstverpflichtung in ihre Interventionskonzepte aufgenommen. 

 In acht Fällen wurde der DiCV Essen zu aktuellen Vorwürfen hinzugezogen. Der DiCV Essen war in den konkreten Fällen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung, der Aufgaben- und Rollenklärung im Krisenstab, bei der Prüfung, ob alle Betroffenen "ausreichend versorgt" sind, und bei den weiteren Handlungsschritten in unterschiedlicher Intensität beratend und unterstützend tätig. 

 Rückmeldung der Träger zu den Beratungs- und Begleitprozessen

 Rückblickend haben die Träger die Beratung und Begleitung durch den DiCV in den Bereichen Prävention, Aufarbeitung und Intervention positiv beurteilt. Der Blick von außen habe die Perspektiven erweitert und Handlungssicherheit gegeben. Fachliche Informationen und praktische Erfahrungen seien hilfreich gewesen, "mögliche blinde Flecken" zu erkennen. Darüber hinaus wurde die Vermittlung von Supervisionen als nützlich empfunden. 

 Umsetzung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids in unserem Bistum 

 Sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen sind aktuell vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Altenhilfe ein Thema. Es geht in den Beratungsgesprächen insbesondere um Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen sowie unter Bewohnerinnen und Bewohnern, aber auch um Grenzverletzungen gegenüber Mitarbeitenden und verstärkt um übergriffige Inhalte in den sozialen Medien. 

 Die Anforderungen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen an die Träger sind vielfältig und beinhalten alle Gewaltbereiche. Diese Anforderungen der Kostenträger und weiterer Stellen umfassend zu erfüllen, ist eine große Herausforderung - auch für den DiCV, der diesen Prozess mitbegleitet und mitgestaltet. 

Autorin: Irmgard Handt

  • Ansprechpartner
Portrait von Martin Stockmann
Martin Stockmann
Prävention & Intervention
+49 201 81028114
+49 201 81028114
martin.stockmann@(BITTE ENTFERNEN)caritas-essen.de
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