Die qualitative Absicherung der medizinischen Behandlungspflege steht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des strukturellen Fachkräftemangels vor tiefgreifenden Veränderungen. Um eine flächendeckende, sichere und fachgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten, gewinnt der qualifizierte Einsatz von Pflegehilfskräften in allen Versorgungsformen stetig an Bedeutung.
Die Weiterbildung basiert auf den verbindlichen Vorgaben des Landesrahmenvertrags nach § 132a SGB V für den ambulanten Sektor, findet jedoch im Rahmen der Delegation ärztlich verordneter Behandlungspflege gleichermaßen Anerkennung im stationären Bereich nach SGB XI
Lernergebnisse:
Das Ziel dieser Qualifizierung ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, behandlungspflegerische Aufgaben in stabilen Routinesituationen autonom und prozessbasiert durchzuführen, Veränderungen des Gesundheitszustands mittels gezielter Krankenbeobachtung sektorunabhängig zu erfassen und im interprofessionellen Team handlungssicher zu agieren.
Kompetenzbereich I: Pflegeprozesse in der Behandlungspflege autonom und unterstützend steuern.
Die Teilnehmenden erheben eigenständig pflegerelevante medizinische Messwerte und führen ärztlich verordnete Behandlungsmaßnahmen in chronischen oder stabilen Pflegesituationen sicher durch. Sie erkennen Veränderungen der Gesundheit der Pflegebedürftigen frühzeitig und leiten diese systematisch weiter.
Kompetenzbereich II: Personenorientierte Kommunikation und pflegerische Anleitung.
Die Teilnehmenden kommunizieren alters- und situationsgerecht mit Pflegebedürftigen. Sie unterstützen die Adhärenz (Therapietreue) der Pflegebedürftigen durch verständliche Erklärungen zu den Behandlungsmaßnahmen.
Kompetenzbereich III: Intra- und interprofessionelles Handeln im Pflegekontext.
Die Teilnehmenden agieren als verlässliches Bindeglied zwischen Pflegebedürftigen, Pflegefachkräften (3-jährige Ausbildung) und behandelnden Ärzten. Sie übergeben medizinische Daten strukturiert.
Kompetenzbereich IV: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen in NRW
Die Teilnehmenden reflektieren die Grenzen ihrer eigenen Qualifikation. Sie handeln stets im Bewusstsein der rechtlichen Vorgaben des SGB V sowie des Landesrahmenvertrages NRW.
Kompetenzbereich V: Qualitäts- und Hygienemanagement, Notfallhandeln.
Die Teilnehmenden sichern die Qualität der Pflege durch strikte Einhaltung von Hygienerichtlinien (RKI) und wehren Gefahren in akuten Krisen- oder Notfallsituationen professionell ab.
Inhalte:
- Modul 1: Rechtliche, organisatorische & hygienische Grundlagen
- Modul 2: Leistungsgruppe 1 (LG 1): Grundlagen & Vitalwerte
- Modul 3: Leistungsgruppe 2 (LG 2): Erweiterte Behandlungspflege
- Modul 4: Notfallmanagement & Erste Hilfe
- Modul 5: Lernerfolgskontrolle & Abschlussprüfung
Workloads:
Die Weiterbildung umfasst ein Workload von insgesamt 180 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht einem Arbeitsaufwand von 45 Minuten. Diese verteilen sich auf Seminartage in Präsenz und Anteile von selbstorganisiertem Lernen
Die Seminartage haben einen Umfang von 120 UE und finden im Caritasverband für das Bistum Essen e. V., Am Porscheplatz 1 in 45127 Essen statt, beginnen jeweils um 09.00 und enden gegen 16.15 Uhr.
Termine der Seminartage:
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03.06.2027 04.06.2027 17.06.2027 18.06.2027 09.09.2027 10.09.2027 |
23.09.2027 24.09.2027 07.10.2027 08.10.2027 21.10.2027 22.10.2027 |
18.11.2027 Abschlussprüfung schriftlich 19.11.2027 Abschlussprüfung mündlich (n. Zeitplan) 02.12.2027 Abschlussprüfung praktisch (n. Zeitplan) |
Im Rahmen von angeleitetem Selbststudium werden Aufgaben im Umfang von 60 UE selbständig bearbeitet.
Die Feststellung der fachlichen Eignung und der erworbenen Kompetenzen erfolgt durch eine dreiteilige Abschlussprüfung, bestehend aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Prüfung:
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
- die regelmäßige Teilnahme am theoretisch-praktischen Unterricht nachweist (Mindestanwesenheit an 90 % der angebotenen Präsenz-UE),
- die vollständige Bearbeitung und Abgabe der 60 UE des angeleiteten Selbststudiums nachweist,
- ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis in einer Pflegeeinrichtung (ambulant oder stationär) vorweisen kann.
Schriftliche Prüfung (Klausur) / Dauer: 60 bis 90 Minuten.
Mündliche Prüfung (Kolloquium) / Dauer: 15 bis 20 Minuten pro Teilnehmer:in.
Praktische Prüfung (Fertigkeiten-Demos) / Dauer: Ca. 20 bis 30 Minuten pro Teilnehmer:in.
Nach erfolgreichem Bestehen aller drei Prüfungsteile erhält der/die Teilnehmer:in ein Zertifikat mit der Bezeichnung: "Zertifikat: Qualifizierung in der Behandlungspflege für Pflegehilfskräfte (LG 1 und LG 2) gemäß Landesrahmenvertrag NRW (180 UE)"
Nicht bestandene Prüfungsteile können nach einer angemessenen Nachschulungsfrist (in der Regel innerhalb von 3 Monaten) maximal zweimal wiederholt werden.
Methoden:
Vortrag/Präsentation, Gespräch/Diskussion, Gruppenarbeiten, Einzelarbeiten, praktische Übungen, angeleitetes Selbststudium.
Bitte beachten:
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmenden für die Anerkennung beim Medizinischen Dienst (MD) und der WTG-Behörde über gültige Erste-Hilfe- und Hygieneschulungen verfügen müssen. Sollten diese Nachweise nicht vorliegen, müssten die entsprechenden Schulungen zusätzlich absolviert werden und sind nicht Teil dieser Weiterbildung. Grundsätzlich liegt die Pflicht zur regelmäßigen Schulung der Mitarbeitenden in diesen Bereichen bei den Einrichtungen und ambulanten Diensten selbst.
Unser Partner:
Diese Veranstaltung findet statt in Kooperation mit der Kath. Erwachsenen- und Familienbildung im Bistum Essen gGmbH
Zielgruppe
Pflegehilfskräfte in ambulanten und stationären Einrichtungen und Diensten.
Kosten
1600,- EUR.
Veranstaltungsnummer
01.002.27