Stationäre Hilfen zur Erziehung
Neben der klassischen Schichtdienstgruppe, gibt es familienanaloge Gruppeformen für jüngere Kinder, Jugendwohnen, Verselbständigungsgruppen, Appartements, in denen junge Menschen üben können, demnächst ohne Unterstützung leben zu können, Gruppen für Kinder und Jugendliche mit speziellen Problemen und Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen für Eltern, die mit ihrem neugeborenen Kind zusammen unterstütz und angeleitet werden. Die Angebotsformen sind so vielfältig wie die Bedarfe, die von den Kinder, Jugendlichen und Familien ausgehen. Da der Aufenthalt in einer Einrichtung so kurz wie möglich sein soll, wird parallel dazu eine entsprechende Elternarbeit sichergestellt.
Ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit liegt bei der Entwicklung, Einführung und Durchführung von Partizipationsstrukturen für die Kinder und die Möglichkeiten zur Beschwerdeführung. Die Einrichtungen sind wie alle Caritaseinrichtungen der UN-Kinderrechtekonvention verpflichtet.
Um die qualitative und quantitative Arbeit der Einrichtungen sicher zu stellen, gibt es in der Regel landesweite Rahmenverträge, die nähere Aussagen zu Gruppengrößen, Konzepte, personeller Ausstattung und Fachlichkeit machen. Die Landesjugendämter als Aufsichtsbehörde erteilen nach entsprechender Antragsstellung die Betriebserlaubnis und überwachen die Einhaltung.
Zurzeit gibt es in NRW keine Rahmenverträge, da die Kommunen Neuverhandlungen eingefordert haben. Die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände sind aus der Sicht der freien Wohlfahrtspflege nicht umsetzbar. Sie würden die fachliche Arbeit in den Einrichtungen nachhaltig beeinträchtigen und somit der Entwicklung der von uns betreuten jungen Menschen gefährden.
Der Caritasverband für das Bistum Essen hat die Aufgabe Ihre Mitglieder (Träger und Einrichtungen, die stationären Hilfen vorhalten) zu finanziellen und konzeptionellen Fragen zu beraten, sie über Entwicklungen in der Gesellschaft, Politik und zu gesetzlichen Regelungen zu informieren, Fortbildung anzubieten und den Fachdiskurs anzuregen. Im Rahmen der Betriebserlaubnis und der Heimaufsicht ist er als Spitzenverband beteiligt. Er vertritt die Interessen der Mitgliedseinrichtungen in der Landesarbeitsgemeinschaft der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege, der Landespolitik und sichert den Transfer zum deutschen Caritasverband und damit zur Bundespolitik.
Parallel dazu ist der Caritasverband für das Bistum Essen Lobbyist für die Interessen der Familien im Ruhrbistum, die ein Anspruch auf Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII haben.
In diesem Rahmen ist er Mitglied im Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW.