Recht
Ihm obliegt die Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten des Verbandes; so sind die Mitarbeiterinnen Ansprechpartnerinnen für den Vorstand, die Geschäftsführung sowie für die Fachreferenten des Verbandes. Die Schwerpunkte liegen im Vereins- und Verbandsrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht.
Im Rahmen des Vereins- und Verbandsrechts gehören beispielsweise die Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen sowie die Prüfung von Satzungsänderungen zu den Aufgaben. Die arbeitsrechtliche Beratung der Mitglieder erfolgt seitens zu sämtlichen Fragestellungen eines Arbeitsverhältnisses, von dessen Begründung bis zur Beendigung. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Fragestellungen im Zusammenhang mit den kirchenspezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen, den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) sowie den kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen nach Maßgabe der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
In sozialrechtlicher Hinsicht berät das Justitiariat die Verbände und Einrichtungen u.a. zu den Rahmenverträgen nach den Sozialgesetzbüchern V, VIII, XI und XII, welche die Freie Wohlfahrtspflege NRW mit den Kostenträgern abgeschlossen haben. Die Mitgliedseinrichtungen werden ebenso bei Fragestellungen zum Forderungsmanagement, der Heimfinanzierung nach bundes- und landesrechtlichen Vorgaben sowie dem speziellen Ordnungsrecht (z.B. Wohn- und Teilhabegesetz NRW) unterstützt. Die Fachkolleg/innen vertreten die Interessen des Verbandes u.a. im Rechtsausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dem Unterausschuss, der die Musterverträge zwischen den Leistungsanbietern und Empfängern von ambulanten und stationären Pflege- und Betreuungsleistungen für den gesamten Bereich der Freien Wohlfahrtspflege erarbeitet und der Clearingstelle für leistungsrechtliche Fragen der caritativen ambulanten Pflege in NRW.